Aurich
Tochter mit Messerstich bestraft
Eine Auricherin ärgerte sich über das Kaugummi im Haar des Kindes und verletzte das Kind mit einem Messer. Das wertete Richter als gefährliche Körperverletzung.
Aurich - Weil sie die siebenjährige Tochter ihres Mannes mit einem Messer schwer verletzt hat, verurteilte das Amtsgericht am Mittwoch eine 36-jährige Auricherin wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis. Weil sich die Frau bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Mutter zweier Teenager muss zudem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Ein Bewährungshelfer wurde ihr zur Seite gestellt.
Die Angeklagte bestritt ihre Schuld. Sie gab an, das Kind habe sich selbst verletzt, als es ein Messer hinter dem Rücken verborgen habe und es auf Aufforderung mit einer unachtsamen Bewegung habe vorzeigen wollen. Das Mädchen hatte eine fünf Zentimeter lange, tiefe Schnittwunde auf dem Handrücken davongetragen. Weil die Verletzung stark geblutet hatte, hatte ihr 14-jähriger Halbbruder Nachbarn alarmiert, die Mutter und Kind ins Krankenhaus gefahren hatten. Dort hatte die Wunde mit sechs Stichen genäht werden müssen. Auch heute, ein dreiviertel Jahr nach dem Vorfall, ist die Narbe noch deutlich sichtbar und wird es wohl lebenslang bleiben, wovon sich Richter und Staatsanwältin mit eigenen Augen überzeugen konnten. Inzwischen lebt das Mädchen in einer anderen Familie.
Auch Kind kam in Verhandlung zu Wort
In der Verhandlung kam auch die Siebenjährige zu Wort. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit und auch der Angeklagten berichtete sie, ihre Mutter habe sie aus Wut mit dem Messer geschnitten. An dem fraglichen Tag habe sie sich früh morgens ein Stück ihrer Haare abgeschnitten, weil sich in ihnen ein Kaugummi verfangen habe. Dies habe ihre Mutter beim Kämmen bemerkt und sich sehr darüber aufgeregt. Sie habe ihr gedroht, sie nach der Schule zu bestrafen. Am Nachmittag habe sie sie im Badezimmer in Anwesenheit ihres Bruders mit dem Messer verletzt. Ihre Mutter habe ihr außerdem gedroht, dasselbe an der anderen Hand vorzunehmen, sollte sie mit irgendjemanden über das Geschehene sprechen.
Staatsanwältin Anja Maibaum bezeichnete die Darstellung des Kindes als nachvollziehbar und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auszusetzen sei. Das Mädchen habe die Angeklagte nicht über Gebühr belastet und auch zu Nebensächlichkeiten detaillierte ausgesagt, während die Angeklagte sich widersprüchlich geäußert habe. Aus „nichtigem Anlass“ habe diese eine „Bestrafungsaktion“ durchgeführt, so das Fazit der Anklägerin. Dabei habe sie unkontrolliert zugestochen, hätte durchaus Sehnen verletzen und einen nachhaltigen Schaden anrichten können.
Verteidiger forderte Freispruch
Verteidiger Hans-Georg Balder hingegen sah die Schuld seiner Mandantin als nicht erwiesen an. Hier stehe Aussage gegen Aussage, weshalb die Angeklagte freizusprechen sei, erklärte er.
Eine Einschätzung, die von Richter Breuker nicht geteilt wurde. „Ich glaube, was das Kind gesagt hat“, stellte er in der Begründung des Urteils fest und verwies auf dessen schlüssigen Bericht. Strafverschärfend lastete er der Angeklagten an, ein ihr anvertrautes Kind in einem „besonders geschütztem Umfeld“ schwer verletzt zu haben.