Aurich

Tausende Kinderpornos auf Handy: Bewährungsstrafe

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 08.11.2021 20:53 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
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Er hatte knapp 2300 Dateien mit Kinderpornos auf dem Handy: Das Amtsgericht verurteilte einen 43-Jährigen aus Aurich zu einer Bewährungsstrafe. Er muss aber mehrere Auflagen erfüllen.

Aurich - Weil auf seinem Handy knapp 2300 Dateien kinderpornografischen Inhalts gefunden worden waren, hat das Amtsgericht am Montag einen Auricher zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Mindestens eine Datei hatte er in einer einschlägigen Chatgruppe weitergeleitet – für Richter Kunst die „deutlich schlimmere Tat“. Weil der Mann sich bisher nichts hat zuschulden kommen lassen, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der 43-Jährige 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sich um therapeutische Hilfe bemühen.

Der Angeklagte hatte seine Schuld ohne Wenn und Aber eingeräumt. „Ich bereue das zutiefst“, sagte er zu Beginn der Verhandlung. Nicht alle Dateien habe er selbst heruntergeladen. Diese seien infolge der „Gruppendynamik“ in der Chatgruppe automatisch auf seinem Handy gelandet.

Angeklagter vermutet Wesensveränderung durch Aufputschmittel

Die Staatsanwaltschaft in Hannover hatte den Mann angeklagt, nachdem die Ermittler im Rahmen eines Gerichtsprozesses in Köln gegen eines der Gruppenmitglieder auf den Auricher aufmerksam geworden war. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung war das Handy mit einschlägigen Bildern gefunden worden.

Grundsätzlich konnte sich der Angeklagte sein Handeln nicht erklären. Er vermutete eine Wesensveränderung durch Aufputschmittel, die er nach einer Operation eingenommen hatte. Danach sei sein Verlangen nach Kinderpornografie stark geworden. „Das war auch für mich sehr beängstigend“, gab er zu.

Inzwischen habe der Angeklagte das Mittel abgesetzt und bemühe sich um Hilfe. Allerdings sei es sehr schwierig, einen Therapieplatz zu bekommen.

Staatsanwältin und Richter warfen dem Angeklagten insbesondere die große Menge an Dateien vor. „Das ist nicht ohne“, stellte Richter Kunst fest. Jedoch hielt er dem Angeklagten sein Geständnis und seine Reue zugute und lobte seine Einsicht in die Behandlungsbedürftigkeit. Zur Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Therapie stellte er ihm einen Bewährungshelfer zur Seite. Ohne Behandlung des Angeklagten sehe er die Gefahr, dass es in Zukunft nicht beim „Bildergucken“ bleibe, sagte Kunst.

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