Aurich/Emden

Fast acht Jahre Haft nach Messerattacke

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 08.11.2021 18:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Archivfoto: Banik
Das Auricher Schloss, in dem das Landgericht seinen Sitz hat. Archivfoto: Banik
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Ein 27-Jähriger stach auf einen 32-Jährigen ein. Das Landgericht Aurich verurteilte den Jüngeren zu sieben Jahren und acht Monaten Gefängnis. Denn das Opfer überlebte wohl nur durch Glück.

Aurich/Emden - Weil er einen 32-jährigen Mann mit einem Küchenmesser niedergestochen hat, muss ein 27-Jähriger aus Emden für sieben Jahren und acht Monate ins Gefängnis. Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Aurich um Richter Björn Raap sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den Mann angegriffen hatte, um ihn zu töten. Entsprechend lautete das Urteil auf versuchten Totschlag. Der 32-Jährige hatte nur durch Glück überlebt.

Eine von dem 27-Jährigen beschriebene Notwehrsituation konnten die Richter nicht feststellen. Mit ihrer Bewertung entsprach die Kammer der Einschätzung von Oberstaatsanwältin Daja Rogga, die in ihrem Plädoyer von einer großen Tatintensität sprach. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und einem Monat.

27-Jähriger hatte Ex-Freundin geschlagen

Zu der Attacke war es im vergangen März vor einem Wohnhaus in Emden gekommen. Der Angeklagte hatte zu Beginn der Verhandlung in einer Erklärung zugegeben, auf den Mann eingestochen zu haben. Weitere Fragen des Gerichts hatte er nicht zugelassen. Warum er so reagiert hatte, hatte sich der 27-Jährige nicht erklären können. Der 32-Jährige war durch zwei Stiche in die Schulter und einen in die Brust schwer verletzt worden. Laut ärztlichem Gutachten waren diese nur aufgrund seiner ausgeprägten Muskulatur nicht tödlich.

Nach Auffassung des Gerichts hatte der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin auf ihren Wunsch in ihrer Wohnung besucht, um ihre gemeinsamen Kinder zu sehen. Weil auch der 32-Jährige die Wohnung betreten und die Frau versucht hatte, dessen Besuch zu verheimlichen, sei der Angeklagte in Wut geraten. Dabei war der 32-Jährige bereits wieder gegangen. Zwischen dem Angeklagten und dessen früherer Freundin sei es zum Streit gekommen. Dabei schlug der 27-Jährige die Frau, gab ihr eine Ohrfeige. Die Frau habe daraufhin den 32-Jährigen per Handy zu Hilfe gerufen, hieß es weiter – während der Angeklagte mit gezücktem Messer unter Todesdrohungen die Wohnung nach dem Mann durchsucht habe.

Gericht sieht Vorsatz und Tötungsabsicht

Für das Gericht stand fest, dass sich der Streit des Paares über den Hausflur auf die Straße verlagert hatte, wo inzwischen das spätere Opfer eingetroffen war. Demnach hatte der Angeklagte den Mann kurz angesprochen und dann unvermittelt auf ihn eingestochen. In dem „dynamischen Geschehen“ habe der Angeklagte keine Kontrolle über die Auswirkungen der Messerstiche gehabt, sagte Raap. Nur, weil sein Opfer wehrhaft und von starker körperlicher Konstitution gewesen sei, habe es überlebt.

„Sie wollten den Mann töten“, stellte Richter Raap in seiner Urteilsbegründung fest. Das Opfer habe nicht mit dem Angriff gerechnet. Der Angeklagte habe den Tod des Mannes nicht nur „billigend in Kauf genommen“, sondern mit Vorsatz und Tötungsabsicht gehandelt.

Damit widersprach Raap den Ausführungen von Verteidigerin Anja van der Pütten. Sie hatte in einem langen Plädoyer auf die besondere emotionale Belastung ihres Mandanten hingewiesen. „Die Wut muss bei der Bewertung des Vorsatzes berücksichtigt werden“, erklärte sie. Der Angeklagte habe nicht rational über die Gefahr zu töten nachgedacht.

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