Aurich
Ex-Bürgermeisterkandidat zu Haftstrafe verurteilt
Das Auricher Amtsgericht verurteilte Christian Rademacher-Jelten am Montag zu zwei Jahren Gefängnis. Sein Verteidiger sah dafür keinen Grund.
Aurich - Der frühere Wiesmoorer Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten wurde am Montag vom Auricher Amtsgericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe wegen versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen verurteilt.Sein Geschäftspartner wurde zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss der Wiesmoorer 400 Sozialstunden leisten.
Den beiden Männern wurde vorgeworfen, mit ihrer Firma insgesamt 252.000 Euro hinterzogen zu haben. Gegenstand der Firma waren unter anderem Unternehmensberatungen sowie eine Autovermietung. Nachdem einige Verfahren nach der vergangenen Hauptverhandlung eingestellt wurden, ging es am Montag noch um Beträge in Höhe von insgesamt knapp 135.000 Euro.
Keine Chance auf Bewährung
Der Staatsanwalt sah einen besonders schweren Fall. Da die Summen in beiden Fällen über der 50.000-Euro-Grenze lagen, sei das angebracht, erklärte er. Zwar blieben die Taten der Unternehmer im Versuchsstadium stecken, jedoch bedeute das keine Milderung des Strafmaßes.
Rademacher-Jelten stand während des laufenden Verfahrens bereits unter Bewährung. 2013 wurde er vom Auricher Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung verurteilt. „Das Thema Bewährung stellt sich da nicht mehr“, sagte der Staatsanwalt. Anders sah es bei dem Geschäftspartner des Wiesmoorers aus. Da er im Laufe des Prozesses gestanden habe, könne seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte der Staatsanwalt.
Verteidiger spricht von „juristischem Abenteuer“
Das sah auch der Verteidiger des Wiesmoorers so. In seinem Plädoyer betonte er die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten. Er habe sich einsichtig gezeigt. Die Bewährung sei ausreichend und angemessen.
Weniger Verständnis für den Standpunkt des Staatsanwalts konnte Rademacher-Jeltens Verteidiger Dr. Bernd Wagner aufbringen. „Manchmal hat man den Eindruck, man lebt in zwei Welten“, sagte er in seinem Plädoyer. Er forderte, das Verfahren insgesamt einzustellen. Der Verteidiger zweifelte nahezu alles an, was der Staatsanwalt angebracht hatte, um seinen Standpunkt zu begründen. Den besonders schweren Fall halte er für ein „juristisches Abenteuer“. Wagner habe von Anfang an die Sorge gehabt, das Gericht glaube alles, was das Finanzamt sage. Für ihn stelle sich jedoch noch die Frage, ob sein Mandant Täter oder nur Adressat falscher Vorwürfe sei, sagte er am Montag. „Wo ist der Schmutz eigentlich entstanden?“, fragte Wagner vor Gericht.
Trotz großer Bemühungen erreichte der Anwalt sein Ziel nicht. Das dreiköpfige Schöffengericht verurteilte beide Unternehmenspartner. Vorsitzender Richter Dr. Markus Gralla betonte in seiner Urteilsbegründung, Rademacher-Jelten sei selbst im Steuerbereich tätig gewesen. Es sei völlig klar, dass er wusste, was er tat und das habe das später zu seinem Vorteil nutzen wollen, so Gralla.