Osnabrück

Tausende ablehnende Asylentscheide aufgehoben

Marion Trimborn
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Von Marion Trimborn
| 28.10.2021 14:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gerichte kassieren mehr als ein Drittel aller überprüften Asylbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder ein Foto: Christoph Hardt/Imago
Gerichte kassieren mehr als ein Drittel aller überprüften Asylbescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder ein Foto: Christoph Hardt/Imago
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Wer mit seinem Asylantrag in Deutschland scheitert, kann dagegen klagen. Dabei haben immer mehr Flüchtlinge vor Gericht Erfolg – vor allem aus einem Herkunftsland.

Immer mehr Flüchtlinge, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, haben vor Gericht Erfolg. Endeten 2020 noch rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge, so stieg diese Zahl im ersten Halbjahr 2021 auf 35,1 Prozent. Diese Zahlen gehen aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion zur Asylstatistik hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Von 29.025 überprüften Bescheiden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erklärten die Gerichte im ersten Halbjahr 10.176 für rechtswidrig.

Drei Viertel der Afghanen klagen mit Erfolg

Ein Grund für den Anstieg sind insbesondere die Entscheidungen zu Flüchtlingen aus Afghanistan, denn hier war die Fehlerquote des Bamf besonders hoch. In entsprechenden Gerichtsurteilen erhielten 75 Prozent der klagenden Afghanen recht - deutlich mehr als im Jahr 2020 mit 60 Prozent. Grund dafür ist nach Ansicht der Linksfraktion, dass die Gerichte die Sicherheitslage in Afghanistan weitaus kritischer einschätzen als das Bamf, das afghanische Flüchtlinge unter Verweis auf angeblich „sichere Gebiete“ in Afghanistan häufig ablehne. Ebenfalls hoch waren die Fehlerquoten bei Klägern aus Somalia (44,9 Prozent) und dem Iran (38,4 Prozent).

Kläger erhalten Schutz

Das heißt, die Kläger erhielten einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bamf zu Unrecht verwehrt worden war. Die Quote der Bamf-Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, ist somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren nun wieder gestiegen. Nachdem die Aufhebungsquote bei gerichtlichen Überprüfungen von Bamf-Bescheiden 2017 noch bei 40,8 Prozent lag, dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent sank, war sie 2020 wieder auf 31 Prozent gestiegen.

Linke kritisiert Druck auf Bamf

Die Linksfraktion beklagt einen „unzulässigen politischen Druck“ auf das Bamf. Die Flüchtlingsexpertin der Linken, Ulla Jelpke, die die Anfrage gestellt hatte, sagte: „Der Verweis auf angeblich sichere Gebiete in Afghanistan entsprach politischen Vorgaben, aber nicht den realen Gegebenheiten vor Ort.“ Dies gelte insbesondere nach der Machtübernahme durch die Taliban. Das Bamf solle deshalb alle beklagten Afghanistan-Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und den gebotenen Schutz gewähren - auch um die Gerichte zu entlasten. Jelpke sieht in dieser Frage auch ein Themenfeld für die neue Regierung: „Auch im BAMF brauchen wir dringend einen frischen Wind und die Überprüfung eingefahrener Ablehnungsmuster.“

Jelpke: „Schlechtes Zeugnis für die Behörde“

Ulla Jelpke, die inzwischen aus dem Bundestag ausgeschieden ist, kritisierte auch insgesamt die Fehlerquote des Bamf als „inakzeptabel“ und sagte: „Mehr als jeder dritte Asylbescheid hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Das ist ein denkbar schlechtes Zeugnis für eine Behörde, die häufig über Leben und Tod entscheiden muss.“ Durch jahrelange Gerichtsverfahren werde die schnelle Integration schutzbedürftiger Flüchtlinge um Jahre verzögert, ebenso das Recht auf Familiennachzug. Nach den Angaben des Innenministeriums ist die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Gerichten weiter angestiegen und lag im ersten Halbjahr bei nunmehr 26,2 Monate - im vergangenen Jahr waren es erst 24,3 Monate gewesen.

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