Aurich

Wiesmoorer Polizist soll Anzeige nicht aufgenommen haben

Neelke Harms
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Von Neelke Harms
| 21.10.2021 12:52 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Amtsgericht Aurich entschied am Donnerstag über eine Strafvereitelung im Amt. Archivfoto: Romuald Banik
Das Amtsgericht Aurich entschied am Donnerstag über eine Strafvereitelung im Amt. Archivfoto: Romuald Banik
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Vor dem Amtsgericht Aurich sah der Richter am Donnerstag nur einen minderschweren Fall. Verurteilt wurde der 61-Jährige trotzdem. Der Verteidiger sah das völlig anders.

Aurich - Weil er die Anzeige einer Frau nicht weiter verfolgt haben soll, wurde ein 61-jähriger Polizeibeamter aus Wiesmoor zu 11 700 Euro Geldstrafe verurteilt.

Im August 2017 soll die Frau auf Raten ihrer Anwältin hin auf der Wiesmoorer Polizeiwache ihren Lebensgefährten wegen Verletzung des Briefgeheimnisses anzeigen haben wollen. Er soll an sie gerichtete Briefe ohne ihr Wissen geöffnet und versteckt haben. Darunter seien auch Kreditanfragen und auf ihren Namen im Internet abgeschlossene Verträge gewesen, hieß es im Gericht.

Beamter nahm sich viel Zeit

Der heute 61-jährige Polizeibeamte soll ihr damals gesagt haben, dass sie die Vorfälle zu lange hingenommen habe und man da nichts mehr machen könne. Davon war Richter Dr. Markus Gralla überzeugt.

Weniger Einigkeit gab es hingegen bei der Frage, ob die Frau tatsächlich explizit eine Anzeige bei dem Beamten gefordert habe. Denn daran konnte sich am Donnerstag im Amtsgericht keiner der Beteiligten erinnern. Der Verteidiger des Angeklagten sagte, die Frau sei nur zur Beratung zu dem Polizeibeamten gekommen, da man ihr unten in der Wache nicht habe weiterhelfen können. Daraufhin habe der Beamte sich besonders viel Zeit genommen, die Unterlagen der Frau durchzuschauen und sie zu beraten. Dass der Wiesmoorer sich Mühe gegeben habe, sagte auch die Frau in der vorherigen Verhandlung aus.

„Es ist fraglich, wo die Motivation liegen soll, die Anzeige nicht aufzunehmen“, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer und beantragte den Freispruch seines Mandanten. Der Angeklagte habe überhaupt keinen Vorteil davon, da die Aufnahme einer Anzeige viel schneller ginge, als sich so lange mit den mitgebrachten Unterlagen zu befassen und die Frau zu beraten.

Geld- statt Freiheitsstrafe

Der am Donnerstag gehörte Zeuge soll die Frau damals zur Polizeistation begleitet haben. Der 30-jährige Bekannte gab jedoch an, sich nicht mehr an das Gespräch bei der Polizei erinnern zu können. „Probleme mit ihrem Ex waren gang und gäbe“, sagte er. Aber den Grund für das Aufsuchen der Polizei konnte er nicht nennen.

Die Staatsanwältin forderte ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Richter Gralla stufte die Tat jedoch als minderschweren Fall ein und verzichtete deshalb, trotz einer Vorstrafe einer ähnlichen Sache, auf eine Freiheitsstrafe.

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