Osnabrück
Mord im Klosterwald: Das sagt sein früherer Psychiater über Jörg N.
Jörg N. wird vorgeworfen, vor sechs Jahren Judith Thijsen gewürgt und getötet zu haben. Vor dem Landgericht Osnabrück sagte ein ehemaliger Psychiater als Zeuge aus – und berichtete von N.s möglicher sadistischer Neigung.
Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Mordes an Judith Thijsen im September 2015 war Jörg N. im nahegelegenen Maßregelvollzugszentrum im niedersächsischen Bad Rehburg untergebracht. Hier sollte seine Alkoholsucht behandelt werden, was auch erfolgreich war, berichtet der Psychiater, der ihn damals behandelte, am Freitag vor dem Landgericht Osnabrück.
In den Einzelgesprächen hat er mit N. auch über dessen Straftaten gesprochen, wegen derer er zu einer Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war. Diese Gespräche darüber verliefen allerdings mit deutlich weniger Erfolg.
Der Angeklagte im Mordfall Thijsen, ein gebürtiger Emsländer, wurde schon dreimal wegen Sexualdelikten verurteilt. Seine Taten liefen nach einem auffällig ähnlichen Schema ab: Er überfiel Frauen, würgte sie und versuchte sie zu vergewaltigen. 1995 attackierte er eine Fußgängerin in Meppen, wenige Jahre später eine 19-Jährige.
Nachdem er in Ostfriesland zwei Frauen attackiert hatte, verurteilte ihn das Landgericht Aurich 2012 zu einer mehrjährigen Haftstrafe und ordnete die anschließende Sicherheitsverwahrung an. Jörg N. habe ein „verächtliches Frauenbild“, zitieren die Ostfriesischen Nachrichten damals den Vorsitzenden Richter. Selbst bei einer Therapie sei nicht ausgeschlossen, dass er erneut schwere Straftaten begehe.
Frauen wegen Alkoholsucht angegriffen?
Über diese Taten habe Jörg N. auch in der Einzeltherapie gesprochen, sagt sein früherer Psychiater beim Prozess in Osnabrück. Unter anderem habe N. die Überzeugung geäußert, er habe die Taten aufgrund seiner Alkoholsucht begangen - ohne sie wäre er nicht straffällig geworden. Nach seiner Aussage sei er zum Tatzeitpunkt teilweise stark betrunken gewesen.
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Der Psychiater berichtet dem Gericht auch, dass N. seine Sucht mit Problemen in seinen Beziehungen begründete. Er habe sich von seiner letzten Partnerin „untergebuttert“ gefühlt - so formuliert es der Mitarbeiter des Maßregelvollzugszentrums. Er sei außerdem geschlagen worden. Sich zu betrinken und in diesem Zustand Frauen zu überfallen, sei seine Form „mit seinen Gefühlen umzugehen“, sagt N.s Psychiater aus.
Nach Aussage von N.s damaligem Psychiater sei außerdem die Frage der Schuld für ihn ein „schwieriges Thema“. Er habe die Taten, für die er verurteilt wurde, zwar nie abgestritten. Eine „nachvollziehbare emotionale Beteiligung“ an seinen Verbrechen sei aber nicht zu erkennen gewesen, geschweige denn echte Reue.
Kein Wort zu möglicher sadistischer Veranlagung
So offen der Angeklagte über seine bisherigen Straftaten gesprochen habe - zu einem Aspekt habe er sich nicht äußern wollen: Ob das Würgen seiner Opfer Ausdruck einer sadistischen Neigung sei und seiner sexuellen Befriedigung diente. Auch nicht, als er N. mit einem psychologischen Gutachten über ihn konfrontiert habe, das zu diesem Schluss komme. Nach seiner Aussage habe N. die Frauen nur gewürgt, um ihnen seinen Willen aufzuzwingen, berichtet der Zeuge.
Einer von N.s früheren Pflegern im Maßregelvollzug hatte vor dem Landgericht etwas Anderes ausgesagt: Im Gespräch soll N. berichtet haben, ihm sei es nicht um den sexuellen Akt gegangen, sondern darum, „die Angst in den Augen seiner Opfer zu sehen“. Wie der Pfleger berichtet, soll N. außerdem scheinbar Gefallen daran gehabt haben, einer weiblichen Pflegekraft Einzelheiten seiner Sexualstraftaten zu schildern.
Auch Judith Thijsen soll vor ihrem Tod im Klosterwald von Loccum gewürgt worden sein. Zu der Tat, für die N. aktuell zum dritten Mal vor Gericht steht, äußert er sich weiterhin nicht.