Aurich
Geldstrafe für Biss und Schubser
Wegen Diebstahls, Körperverletzung und Drogenerwerbs verurteilte das Amtsgericht einen Auricher zu einer Geldstrafe. In einem Fall ging es um eine Tüte Erdnüsse. Der Mann ist dem Gericht kein Unbekannter.
Aurich Wegen Diebstahls mit Waffen, Körperverletzung und Drogenerwerbs verurteilte das Amtsgericht am Donnerstag einen 31-Jährigen aus Aurich zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro (300 Tagessätze zu je 20 Euro). Der gelernte Koch hatte zugegeben, im April 2018 mit einem Nachbarn aneinandergeraten zu sein und ihn im Verlauf der Auseinandersetzung gegen einen Blumenkübel geschubst zu haben.
Der Mann hatte Prellungen davongetragen. Auch räumte er ein, im November 2018 den Filialleiter eines Sonderpostenmarktes heftig in den Arm gebissen zu haben. Als Grund gab er an, dieser habe ihn des Diebstahls einer Tüte Erdnüsse bezichtigt und ihn darum festgehalten. Durch den Biss habe er sich befreien wollen. Dass er die Nüsse gestohlen habe, bestritt er allerdings. Weil in seiner Jacke ein Taschenmesser gefunden worden war, galt er bei der Tat als bewaffnet.
Zeugin nicht vernehmungsfähig
Zu dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft, er habe zwischen Juni und Oktober 2016 zehnmal unterschiedliche Mengen Amphetamine, Extasy und Marihuana erworben, äußerte sich der 31-Jährige nicht. Die Anklage stützte sich unter anderem auf Aufzeichnungen einer Zeugin, die aufgrund schwerer Krankheit nicht vernehmungsfähig war.
Der Mann ist dem Gericht kein Unbekannter. Schon mehrfach fiel er durch unterschiedliche, auch einschlägige Straftaten auf, zweimal saß er bereits im Gefängnis. Zuletzt war er im Oktober vergangenen Jahres aus der Haft entlassen worden. Seit Anfang des Jahres arbeitet er ehrenamtlich als Koch, eine feste Anstellung ist ihm für den kommenden Dezember in Aussicht gestellt worden.
Verteidiger: Vieles bleibt im Dunkeln
Weil der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand, forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Damit sei sie „in jeder Hinsicht weit, weit über das Ziel hinausgeschossen“, befand Verteidiger Joachim Müller. Er bezweifelte, dass sich der Angeklagte in Hinblick auf den Drogenerwerb ohne die Angaben der fehlenden Zeugin verurteilen lasse.
Die Interpretation ihrer Aufzeichnungen fielen eindeutig zu Lasten seines Mandanten aus. „Vieles bleibt im Dunkeln“, bemängelte Müller. Die Drogen seien darüber hinaus lediglich für seinen eigenen Konsum bestimmt gewesen, ihr Erwerb läge Jahre zurück. Sein Mandant habe sich nach einer langen Zeit der Krisen aus eigenem Antrieb „berappelt“, führte er ins Feld. Es sei „wenig sinnvoll“, den Angeklagten wieder ins Gefängnis zu schicken.
In seinem Urteil würdigte das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla die Bemühungen des Angeklagten um ein straffreies Leben. Durch seine Zeit im Gefängnis sei er „in hinreichendem Maße resozialisiert“, sagte Richter Gralla in der Urteilsbegründung.