Aurich

Aus Eifersucht zugeschlagen: Nebenbuhler schwer verletzt

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 14.10.2021 19:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Archivfoto: Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Archivfoto: Banik
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Ein Auricher muss ins Gefängnis, weil er den Liebhaber seiner Frau über Stunden schwer misshandelte und potenziell lebensgefährlich verletzte. Dem Mann hatte er zuvor eine Falle gestellt.

Aurich - Weil er den Liebhaber seiner Frau mit Schlägen und vermutlich auch mit Tritten schwer verletzt hat, muss ein 44-Jähriger aus Aurich für vier Jahre ins Gefängnis. Die Richter am Amtsgericht zeigten sich davon überzeugt, dass der Mann seinem Nebenbuhler mit dem Handy seiner Frau in sein Haus gelockt und ihm dort zahlreiche Faustschläge an Kopf und Oberkörper versetzt hat.

Laut rechtsmedizinischer Gutachterin hatte er darüber hinaus mit einem Akku-Ladegerät zugeschlagen. Auch Tritte gegen das Opfer schloss die Ärztin aufgrund dessen vielfältiger Verletzungen nicht aus. Der 54-Jährige hatte bei dem Gewaltausbruch ein Schädel-Hirn-Trauma und mehrere Knochenbrüche im Gesicht sowie einige Rippenbrüche davongetragen.

Liebschaft flog durch Chatnachrichten auf

Zu dem Angriff war es im Herbst vergangenen Jahres gekommen, nachdem der Angeklagte einen Chatverlauf auf dem Handy seiner Frau zwischen ihr und dem späteren Opfer zufällig gelesen hatte. Dem hatte er entnommen, dass die Liaison der beiden nicht, wie von seiner Frau angegeben, beendet gewesen war. In der Verhandlung erinnerte er sich nicht mehr an Einzelheiten des Tatablaufs und begründete dies mit seinem übermäßigen Alkoholgenuss. Eine Blutprobe hatte mehr als zwei Promille ergeben.

Er habe seinen Nebenbuhler über das Handy seiner Frau zu sich nach Hause bestellt und ihm bei dessen Ankunft noch auf der Auffahrt den ersten Faustschlag verpasst, bekannte er. Der Mann habe ihn verhöhnt und ausgelacht, das habe ihn provoziert. Man sei zusammen ins Haus gegangen und habe dort weiter getrunken. Über zwölf Stunden war der 54-Jährige weiteren Schlägen des Angeklagten ausgesetzt. Am Ende wurde er schwer und potenziell lebensbedrohlich verletzt gefunden. Zwei Wochen hatte er im Krankenhaus behandelt werden müssen und leidet bis heute sowohl unter starken Schmerzen als auch unter den psychischen Folgen des Angriffs.

„Jetzt mache ich dich fertig“

Der 54-Jährige konnte sich lediglich an den ersten Faustschlag erinnern. „Jetzt mach ich Dich fertig“, habe der Angeklagte gesagt, dann sei er im Krankenhaus aufgewacht. Was in der Zwischenzeit geschehen war, ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Ganz gewiss habe er jedoch nicht mit dem Angeklagten zusammen getrunken, erklärte der Zeuge. Er trinke keinen Alkohol.

Der Chef des Angeklagten berichtete, dieser habe ihn nach der Tat weinend angerufen und ein Foto des blutenden Mannes geschickt. Er habe dies als Hilfeschrei interpretiert und die Polizei alarmiert.

Strafe höher, als von Anklage gefordert

In der Verhandlung bedauerte der Angeklagte sein gewalttätiges Vorgehen. Der 54-Jährige wies seine Entschuldigung jedoch zurück. „Mein Leben ist kaputt“, stellte er fest. Mit dem Urteil ging das Schöffengericht um Dr. Markus Gralla über den Antrag der Staatsanwältin hinaus. Die hatte angesichts der „hohen verbrecherischen Intensität“ des Angeklagten drei Jahre Haft gefordert.

Seit fast 20 Jahren war dieser in engen Abständen immer wieder durch Gewalttätigkeiten aufgefallen, saß auch schon mehrmals im Gefängnis. Sein Vorstrafenregister umfasst 20 Einträge.

Verteidigung: Angeklagter stand emotional neben sich

Die Verteidigung hingegen hielt aufgrund der ungeklärten Umstände der Tat eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren für ausreichend. Man bewege sich schließlich im „Ungefähren“, gab Rechtsanwalt Joachim Müller zu Bedenken.

Zudem habe sein Mandant „emotional neben sich gestanden“. Dass sein späteres Opfer den Angeklagten provoziert habe, glaubten die Richter nicht. Dieser sei vielmehr geplant vorgegangen. Man hätte den Konflikt auch am Telefon besprechen können, stellte Richter Gralla fest.

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