Norden/Leezdorf
Am Ende stand Aussage gegen Aussage
Der Richter hat ein Strafverfahren gegen Leezdorfer wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingestellt. Er vermutet dahinter ein grundsätzliches Problem unter Nachbarn.
Norden/Leezdorf - Gelohnt hat sich für einen 30-Jährigen aus Leezdorf der Einspruch gegen einen Strafbefehl. Das Amtsgericht Norden stellte am Mittwoch ein Verfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegen den Lohnunternehmer ein.
Laut Anklage soll der Brookmerlander Ende vergangenen Jahres seine Nachbarin im öffentlichen Verkehrsraum bedrängt haben. Das jedenfalls behauptete die 41-Jährige. Im ersten Fall sei sie mit ihrem Hund Gassi gegangen, als der Angeklagte mit seinem Traktor und hoher Geschwindigkeit sowie geringem Abstand an ihr vorbeigefahren sein soll. Nur durch einen Sprung zur Seite habe sie verhindern können, überfahren zu werden. „Der ist mit Tempo 60 an mir vorbeigedüst. Ich hatte Angst um mein Leben“, sagte die Leezdorferin.
Drohung mit dem Tod
Im zweiten Fall soll der Angeklagte ihr am Silvestertag des vergangenen Jahres auf offener Straße damit gedroht haben, sie umzubringen, falls sie seine Mutter nicht in Ruhe lasse.
Der Leezdorfer wies die Vorwürfe mit Nachdruck zurück. Sie seien haltlos und leicht zu widerlegen. So schnell wie von der Zeugin beschrieben seien seine Schlepper nicht. Außerdem lasse der schlechte Zustand der Straße solche Geschwindigkeiten nicht zu. Und: „Ich würde das nicht machen, weil ich viel zu verlieren habe“, beteuerte der Angeklagte.
In der Neujahrsnacht sei er nicht vor Ort gewesen, was seine Verlobte bestätigte. Weil er nach einem Sturz am Silvesterabend über starke Rückenschmerzen klagte, habe sie ihn zu einer Heilpraktikerin und Therapeutin nach Upgant-Schott gefahren, die den 30-Jährigen noch in der Nacht als Notfall behandelt habe, was sie dem Gericht auch schriftlich attestierte.
Das bestätigte auch ein Freund des Angeklagten, der ihn laut Aussage des Opfers angeblich gefahren und die Drohung gehört haben sollte. Die Party des Angeklagten sei zu dem Zeitpunkt längst beendet und er bei einem anderen Kumpel in Moordorf gewesen, berichtete der 31-jährige Zeuge aus Leezdorf.
Richter schlägt Mediation vor
„Ich weiß nicht, was die Frau gegen mich hat“, sagte er Angeklagte. Es sei nicht das erste Mal, dass sie ihn zu Unrecht einer Straftat bezichtige.
Strafrichter Frank Meyer regte daher ein Mediationsverfahren an. „Um auf Dauer Ruhe reinzubringen, ist das sinnvoll. Es wird ansonsten nicht besser werden und immer wieder Stress geben“, sagte er.
Während der Angeklagte sich einem solchen Verfahren gegenüber aufgeschlossen zeigte, lehnte seine Nachbarin dies kategorisch ab. Sie sei nicht daran interessiert, sich mit dem 30-Jährigen an einen Tisch zu setzen, sagte sie und verließ nach Prozessende wutentbrannt den Gerichtssaal.