Hannover

Niedersachsen entschärft Regeln für Weihnachtsmärkte

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 07.10.2021 18:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Land Niedersachsen fasst die Vorgaben für Weihnachtsmärkte bei weitem nicht mehr so streng, wie ursprünglich geplant. Foto: Friso Gentsch/dpa
Das Land Niedersachsen fasst die Vorgaben für Weihnachtsmärkte bei weitem nicht mehr so streng, wie ursprünglich geplant. Foto: Friso Gentsch/dpa
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Das Land nimmt Abstand von seinen ursprünglich geplanten strengen Vorgaben für Weihnachts- und Herbstmärkte. So sehen die neuen Regeln aus. Außerdem sind bei 2G nun mehr als 25.000 Besucher erlaubt.

Nach deutlich vorgetragener Kritik von Schaustellern und Kommunen schwächt das Land Niedersachsen seine Vorgaben für Weihnachts- und Herbstmärkte merklich ab. Entgegen den ersten Plänen des Landes sind nun weder eine Umzäunung des Geländes noch eine Zugangskontrolle etwa über die Ausgabe farbiger Bändchen zwingend vorgeschrieben, um den Zutritt zu regeln. Die Standbetreiber können sich Impf- und Testnachweise auch individuell zeigen lassen. Bei dieser Variante ist es dann allerdings nicht möglich, dass eine Person für eine ganze Gruppe Getränke oder Speisen kauft. Hier muss dann jeder Einzelne seine eigene Berechtigung nachweisen.

Regeln gelten ab diesem Freitag

Das geht aus der überarbeiteten Weihnachtsmarkt-Verordnung hervor, die an diesem Freitag in Kraft tritt. Wie ursprünglich bereits vorgesehen, bleibt es dabei, dass die Besucher zum Schutz vor Corona entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von dieser 3G-Regel allerdings ausgenommen. Den Betreibern der Märkte steht es frei, auch nur Geimpfte und Genesene zuzulassen. Gilt in einer Kommune die Corona-Warnstufe 3, wird diese 2G-Regel allerdings zur Pflicht. Ein negativer Coronatest reicht dann für den Weihnachtsmarkt-Besuch nicht mehr aus. Wichtig zu wissen: Wer auf einem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/oder etwas einkaufen, aber nichts verzehren möchte, benötigt - ebenso wie im Einzelhandel - keinen Nachweis.

Keine Maskenpflicht und kein Alkoholverbot

Auch bei den Abständen zwischen den Buden hat das Land nachgesteuert. So dürfen die Betreiber die Abstände zwischen den Ständen nun so festlegen, „dass größere Personenansammlungen vermieden werden“. Im ersten Entwurf war noch davon die Rede, dass zwischen den Ständen ein Abstand von fünf bis 15 Metern eingehalten werden muss - je nach Größe. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss lediglich in komplett geschlossenen Verkaufs- oder Sanitärräumen getragen werden. Ein Alkoholverbot gibt es nicht.

Bei 2G-Regel mehr als 25.000 Besucher erlaubt

Neu ist auch, dass das Land ab diesem Freitag Großveranstaltungen auch über die bisherige Höchstbegrenzung von 25.000 Personen hinaus zulässt, wenn nur vollständig geimpfte oder genesene Besucher eingelassen werden (2G-Regel). Das gilt beispielsweise für Fußballspiele und Konzerte, aber eben auch für große Weihnachtsmärkte.

Für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, reicht Selbsttest unter Aufsicht

Eine Erleichterung gibt es ab Freitag auch für Personen, die ein ärztliches Attest darüber vorlegen, dass sie sich nicht impfen lassen können. Wurde bislang der Nachweis eines negativen PoC-Antigen-Tests verlangt, reicht nunmehr auch der Nachweis eines Selbsttests unter Aufsicht aus.

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