Osnabrück
Mögliche Strafen im Holt-Prozess: Von acht Jahren bis Bewährung
Wie lange müssen Hendrik Holt und seine Mitstreiter für ihren mutmaßlichen Millionenbetrug im Windkraftsektor hinter Gitter? Es kristallisiert sich heraus: Zumindest ein Familienmitglied kann mit einer Bewährungsstrafe rechnen.
Norbert Carstensen ist kein Freund von Deals. Aber am Donnerstag stellte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Osnabrück dann doch „ein bisschen was in den Raum“, wie er es formulierte. Was wäre wenn sich die Angeklagten im Holt-Prozess möglichst zeitnah und möglichst geständig zu den Vorwürfen gegen sie äußern würden?
Carstensen bediente sich eines Vergleichs: Vor einigen Jahren hatte seine Kammer schon einmal mit einem umfassenden Betrugsprozess im Sektor der erneuerbaren Energien zu tun. Eine Bande hatte ahnungslosen Anlegern Anteile an teils frei erfundenen Solarparks verkauft. Mehr als zehn Millionen Euro hatten sie so ergaunert.
Der Fall weist Parallelen zum mutmaßlichen Betrug der Holt-Gruppe auf. Statt Kleinanlegern sollen die Unternehmer um den Emsländer Hendrik Holt aber internationale Energiekonzerne um mehr als zehn Millionen Euro betrogen haben. Statt Solaranlagen verkauften sie vermutlich weitgehend erfundenen Windpark-Projekte auf Basis gefälschter Dokumente.
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Die Solarbetrüger verurteilte Carstensen nach mehr als 100 Verhandlungstagen zu hohen Haftstrafen. Der Kopf der Bande musste für zehn Jahre hinter Gitter. „Weit drunter dürfte das hier auch nicht sein“, sagte Carstensen mit Blick auf Hendrik Holt und seinen Finanzdirektor Heinz L.. Sie, das belegt der Prozess bislang, waren die führenden Köpfe hinter dem mutmaßlichen Millionenbetrug.
Staatsanwaltschaft: Möglicherweise acht Jahre für Hendrik?
Die Staatsanwaltschaft bewertet die Lage offenkundig ähnlich. Anklagevertreter Nils Leimbrock präsentierte seinerseits mögliche Strafrahmen, die gestellt werden könnten, sollten die Angeklagten gestehen: Bis zu acht Jahre für das Duo Heinz und Hendrik. Nicht mehr als vier Jahre für dessen Mutter und Bruder. Und maximal drei Jahre und drei Monate für die Schwester.
Ihr kamen in dem Betrugskomplex offenbar nur nachrangige Aufgaben wie Repräsentation bei öffentlichen Terminen sowie auf Anweisung das Fälschen von Unterschriften zu. Verteidiger Jörg Steinheimer signalisierte, dass er sich eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin vorstellen könne.
Sie habe früh gestanden und dabei Familienmitglieder belastet, sagte Steinheimer. „Unsere Mandantin möchte das hinter sich bringen.“ Mittlerweile habe sie ihr BWL-Studium wiederaufgenommen. Sie sei nicht Mittäterin des Millionenbetruges gewesen, sondern habe lediglich Beihilfe geleistet - für das mögliche Strafmaß ein erheblicher Unterschied.
Gericht und Staatsanwaltschaft schienen dieser Auslegung nicht abgeneigt, sollte die gebürtige Emsländerin auch vor Gericht noch einmal umfassend aussagen. Bislang schweigen sämtliche Angeklagte.
RWE und die Diplomatenpässe
Kniffeliger dürfte die Sache bei den restlichen Angeklagten sein. Denn die Staatsanwaltschaft hat - neben den erdrückenden Beweisen - Druckmittel: weitere Ermittlungsverfahren. So wird noch wegen eines umfangreichen möglichen Betruges mit Windparkprojekten ermittelt. Davon betroffen sein soll unter anderem RWE.
Anders als bei den Fällen, die bereits vor Gericht verhandelt werden, sollen die entsprechenden Pakete aber nicht komplett, sondern nur zu großen Teilen gefälscht gewesen sein. Entsprechende Windparkprojekte sind unter anderem im Landkreis Emsland angesiedelt, der Heimat der Unternehmerfamilie.
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Gegen Hendrik Holt und Heinz L. läuft zudem noch ein Verfahren im Zusammenhang mit der angedachten Beschaffung von Diplomatenpässen. Sie sollen Dritte zur Bestechung angestiftet haben, um in Gegenleistung für eine sechsstellige Summe jeweils den entsprechenden Diplomatenstatus zu erhalten. Davon versprach sich das Duo offenbar Immunität vor Strafverfolgung.
Daraus wurde zwar nichts. Dennoch verfolgen die Verteidiger der beiden das Ziel, dass zumindest diese noch laufenden Verfahren eingestellt werden. Dass beiden wegen der bereits angeklagten Taten ohnehin eine mehrjährige Gefängnisstrafe droht, scheint unstrittig. Als „klaren Schnitt“ bezeichnete Richter Carstensen das, was Holt und Heinz L. wollen. Anders gesagt: Ruhe nach dem zu erwartenden Urteil. Die Staatsanwaltschaft schien in Sachen Diplomatenpass aber weniger zugänglich.
Das Gericht hat jedenfalls so terminiert, dass auch ohne Geständnisse ausreichend Zeit bleibt, die Vorwürfe zu prüfen. Bis in den Januar hinein sind Verhandlungstage angesetzt, an denen Zeugen gehört und Beweismaterialien gesichtet werden können.
Davon gibt es wohl reichlich. Staatsanwaltschaft und Polizei hatten mit enormem Aufwand Dokumente auf ihre Echtheit hin überprüft - und fast ausschließlich Fälschungen entdeckt: Per Fragebogen wurden Grundstücksbesitzer angeschrieben, die angeblich Verträge mit den Holts geschlossen haben sollten.
Erdrückende Beweislast
Wie viele Unterschriften davon echt waren, wurde ein Polizist aus Ostfriesland gefragt, der mit der Auswertung befasst war. „Keine“. Viele angebliche Geschäftspartner gaben an, die Holts nicht einmal zu kennen. Die Energiekonzerne fielen trotzdem darauf herein.
Auch wenn die Fälschung teils wohl eher plump ausfielen. Im Falle sogenannter Netzanschlussbestätigungen des Energieversorgers EWE aus Oldenburg meldete der Konzern den Ermittlern zurück, vom Logo bis zur Grußformel sei alles an den Schreiben falsch, die zum Fälschungs-Portfolio der Holt-Angebote gehörten.
Auch belastende Telefongespräche und Chat-Nachrichten sind Teil der Ermittlungsakten. In einer solchen soll Mutter Holt ihrem Sohn Hendrik Screenshots eines Beschwerdeschreibens eines Geschäftspartners weitergeleitet haben. Der monierte, dass eine Rechnung von mehr als 200.000 Euro bislang nicht beglichen worden und Hendrik nicht mehr zu erreichen sei. Seine Reaktion auf die weitergeleitete Nachricht: „Oh, Gott“.
Fortgesetzt wird der Prozess am 19. Oktober. Bis dahin können sich die Angeklagten nun überlegen, ob sie das Angebot der Staatsanwaltschaft annehmen.
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