Osnabrück

Coronahilfen: Nur Niedersachsen hat bislang Empfänger veröffentlicht

| 05.10.2021 17:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Gastronomie blieb während der Lockdown-Wochen in der Corona-Pandemie geschlossen. Unternehmer konnten Hilfsgelder beantragen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Gastronomie blieb während der Lockdown-Wochen in der Corona-Pandemie geschlossen. Unternehmer konnten Hilfsgelder beantragen. Foto: Hendrik Schmidt/dpa
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Empfänger von Corona-Hilfen müssen veröffentlicht werden. Eigentlich. Doch die meisten Bundesländer haben bislang kaum oder gar nicht Transparenz geschaffen. Offenbar einzige Ausnahme: Niedersachsen.

In Sachen Transparenz ist Niedersachsen oft Schlusslicht. Das Bundesland im Nordwesten der Republik hat weder ein Informationsfreiheits- noch ein Transparenzgesetz wie andere Länder. Bei den milliardenschweren Corona-Hilfen ist aber ausgerechnet Niedersachsen vorgeprescht. Die landeseigene Förderbank NBank hat alle Empfänger oberhalb einer Toleranzschwelle von 100.000 Euro veröffentlicht.

Bis Ende Juni 2021 sind alle entsprechenden Empfänger auf der Internetseite der Bank nachzulesen - es sind Tausende, die zusammengenommen gut fünf Milliarden Euro erhalten haben. Mit so viel Transparenz steht Niedersachsen im Bundesvergleich bislang allerdings ziemlich alleine dar. Wer die Empfänger in anderen Bundesländern sucht, wird entweder gar nicht fündig oder landet auf einer wenig transparenten Transparenzplattform der EU.

(Weiterlesen: Coronahilfen: So viel Geld haben einzelne Unternehmen erhalten)

Aus dem Wirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern heißt es, entsprechende „Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern“ seien noch nicht abgeschlossen. Die Schweriner haben bislang keine Empfänger veröffentlicht. Ähnlich hält es auch der Stadtstaat Bremen.

Wer muss veröffentlichen?

Schleswig-Holstein hat zumindest einen kleinen Kreis der Empfänger auf die EU-Plattform gestellt, wohl auch vor dem Hintergrund laufender Fristen. Aus Kiel heißt es: „Bislang wurden nur vereinzelt Veröffentlichungen vorgenommen bis Bewilligung November 2020. Das liegt daran, dass derzeit zwischen Bund und Ländern noch in Klärung ist, ob die Veröffentlichungen zur Überbrückungshilfe zentral über den Bund erfolgen können.“

Die Bundesregierung scheint hier zumindest nach außen hin klar: Man schaffe auf Bundesebene die technischen Voraussetzungen, damit die Bewilligungsstellen in den Ländern die Daten auf der Transparenz-Plattform der EU veröffentlichen könne. Dies sei deren Zuständigkeit, der Bund unterstütze dabei aber. Weiter teilt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums mit „Ferner setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass der Schwellenwert, ab dem eine Veröffentlichung zu erfolgen hat, von 100.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht wird.“

(Weiterlesen: Wer Coronahilfen bekommen hat: Ist Niedersachsen bei Veröffentlichung vorgeprescht?)

Möglicherweise hat die NBank in Niedersachsen also mehr Namen veröffentlicht, als sie künftig müssten. Das Vorpreschen der Förderbank sorgt derweil gleichsam für Lob wie Kritik. Der örtliche Steuerzahlerbund begrüßte das Vorgehen der Förderbank. „Vielmehr müssen sich also die übrigen Bundesländer und auch der Bund die Frage gefallen lassen, warum sie den ihnen auferlegten Veröffentlichungspflichten bisher noch nicht ausreichend nachgekommen sind“, teilt der Bund der Steuerzahler mit. 

Die Opposition im Landtag findet allerdings auch kritische Punkte. Detlev Schulz-Hendel, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen, sagte, eine EU- mindestens aber bundesweit einheitliche Regelung zur Veröffentlichung sei wichtig. „Insofern hätten wir uns gewünscht, dass Niedersachsen nicht einfach vorprescht, sondern zunächst auf Bund-Länder-Ebene für eine einheitliche transparente Veröffentlichung der Corona-Hilfen sorgt.“

Von der FDP kommt der Hinweis, dass es wohl ratsam gewesen wäre, die Antragssteller explizit auf die Transparenzpflicht und ihre konkrete Bedeutung hinzuweisen. „Der Unmut vieler Unternehmer ist ein Indiz dafür, dass das nicht in ausreichendem Maße passiert ist“, schlussfolgert Jörg Bode, wirtschaftspolitischer Sprecher der Liberalen.

Frist von zwölf Monaten

Die Regierungsparteien SPD und CDU verweisen derweil darauf, dass sich die NBank an die gültigen Vorgaben hält. Die Förderbank ist in Niedersachsen sogenannte „beihilfegebende Stelle“ und hat sicherzustellen, „dass alle relevanten Informationen zu jeder auf der Grundlage dieser Regelung gewährten Einzelbeihilfe […] innerhalb von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt ihrer Gewährung auf einer ausführlichen Beihilfen-Internetseite oder über das IT-Instrument der Kommission veröffentlicht werden.“

So steht es in der sogenannten Bundesregelung Kleinbeihilfen, die die Bundesregierung im Frühjahr veröffentlicht hat. Unter Kleinbeihilfen fallen die 2020 aufgelegten November- und Dezemberhilfen, aber auch die Überbrückungshilfen I, II und III.

Allein an Unternehmen in Niedersachsen sind gut fünf Milliarden Euro aus den entsprechenden Töpfen ausgezahlt worden. Wer mehr als 100.000 Euro erhalten hat, steht nun im Internet. Bei Agrarbetrieben liegt die Veröffentlichungsschwelle bei 10.000 Euro. Der Stichtag der aktuellen Listen ist der 30. Juni 2021. Auch danach ist Geld geflossen.

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