Berlin
Frauenministerin Christine Lambrecht will Gendersternchen stoppen
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte 2020 ein Gesetz in rein weiblicher Sprache vorgelegt. Als Frauenministerin will sie jetzt das Gendersternchen stoppen - und plädiert für Pragmatismus.
„Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation“ seien „nicht zu verwenden“, heißt es in einer Empfehlung des von ihr geführten Frauenministeriums zur geschlechtergerechten Sprache, das unserer Redaktion vorliegt. Der Bann gelte neben dem Gendersternchen auch für den Binnendoppelpunkt, den Binnenunterstrich, ein großes Binnen-I oder ein Trema.
Verwiesen wird auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreiberates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen „derzeit“ rechtswidrig sei und auch nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen „allgemeinverständlich sind“.
Das auf den 16. September datierte Schreiben richtet sich an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien, aber auch Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident gehören nicht zu den Adressaten.
Vor einem Jahr mit „weiblichem“ Gesetz gescheitert
Klartext statt verwirrende Sonderzeichen? Dass ausgerechnet SPD-Politikerin Lambrecht das Gendersternchen stoppen will, mag überraschen: Vor einem Jahr legte sie als Justizministerin einen Gesetzentwurf vor, indem ausschließlich die weibliche Form verwendet wurde, um ein Zeichen für mehr Gendergerechtigkeit zu setzen. Es war durchgehend von Arbeitnehmerinnen, Geschäftsführerinnen oder Verbraucherinnen die Rede. Innenminister Horst Seehofer (CSU) passte das gar nicht und er pfiff Lambrecht zurück. Das Gesetz ging schließlich als „männlich“ durch Kabinett und Bundestag.
Das Ziel, für mehr Gleichstellung von Frauen und Männern in der Kommunikation des Staates zu sorgen, hat Lambrecht aber keinesfalls aufgegeben. So werden Sonderzeichen zwar abgelehnt, das Frauenministerium empfiehlt aber ausdrücklich, das „generische Maskulinum“ zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei „Kunde“ und „Kundin“. Ausgenommen werden nur juristische oder abstrakte Personen wie „Arbeitgeber“.
Wo immer möglich, neutrale Worte verwenden
Für zusammengesetzte Worte wiederum wird ein „pragmatischer Umgang“ angeregt. So sei die Verwendung des Begriffs „Ministerpräsidentenkonferenz“ in Ordnung, wobei die Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums zu erfolgen habe, etwa als „Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“. Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form, wie sie manche Medien praktizieren, wird ausdrücklich abgeraten.
Wo immer möglich, soll ein neutrales Wort verwendet werden, etwa „Teilnahmeliste“ statt „Teilnehmerliste“. Auch werden möglichst geschlechtsneutrale Begriffe angemahnt, wie Pflegkraft, Belegschaft oder Vorsitz. Geht das nicht, empfiehlt das Ministerium zur Beidnennung.
Lambrechts Sprachregeln widmen sich auch Personen mit diversem oder offenen Geschlechtseintrag, hier bleiben die Empfehlungen aber zurückhaltend. Gehe es um gemischte Gruppen, sei die ausschließliche Nennung von weiblicher und männlicher Form „grundsätzlich annehmbar“, da der Anteil anderer Personen „sehr gering ist“, heißt es. Bei Stellenausschreibungen wird gleichwohl die Nutzung der Abkürzung (m/w/d) eingefordert.