Osnabrück
Wer Coronahilfen bekommen hat: Ist Niedersachsen bei Veröffentlichung vorgeprescht?
Haben Unternehmen in Niedersachsen Coronahilfen von mehr als 100.000 Euro bekommen, kann das im Internet eingesehen werden. Die Veröffentlichung der NBank stößt bei der Opposition im Landtag auf Kritik.
Die NBank, die Förderbank des Landes Niedersachsen, hat die Daten über die sogenannten Kleinbeihilfen im Netz hochgeladen. In diesen Listen steht, welches Unternehmen wie viel Geld aus Corona-Hilfspaketen von Bund und Ländern bekommen hat - das gilt zumindest für Niedersachsen. Andere Bundesländer zögern noch. So laufen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein Gespräche mit der Bundesregierung darüber, ob diese Angaben zentral veröffentlicht werden.
Kritik am Vorgehen von Niedersachsen kommt von der Grünen-Fraktion im Landtag. Zwar sei Transparenz auch für die Verwendung von Steuergeldern für Wirtschaftshilfen wichtig. Gleichzeitig betont der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Detlev Schulz-Hendel, gegenüber unserer Redaktion, wie wichtig eine einheitliche Regelung ist. „Wir halten es aber für sinnvoll, wenn dies EU-weit, mindestens aber in Deutschland möglichst einheitlich gehandhabt wird“, so Schulz-Hendel. „Insofern hätten wir uns gewünscht, dass Niedersachsen nicht einfach vorprescht, sondern zunächst auf Bund-Länder-Ebene für eine einheitliche transparente Veröffentlichung der Corona-Hilfen sorgt.“
Auch die FDP-Fraktion kritisiert das Vorgehen auf Anfrage unserer Redaktion. Die Transparenzregeln der EU müssten eingehalten werden, das sei auch in der Vergangenheit bei europäischen Fördermitteln der Fall gewesen. „Allerdings war es in Deutschland bisher üblich, bei nationalen Förderungen derartige Daten meist höchst vertraulich zu behandeln“, betont Jörg Bode, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Deshalb wäre es nach Bode umso wichtiger gewesen, Antragsteller auf die Transparenzpflicht und ihre konkrete Bedeutung hinzuweisen. „Der Unmut vieler Unternehmer ist ein Indiz dafür, dass das nicht in ausreichendem Maße passiert ist“, schlussfolgert Bode.
Datenschützer sehen keine formalen Bedenken
Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes weist ein Sprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz zurück: „Aus formaler Sicht bestehen gegen das beschriebene Vorgehen keine Bedenken.“ Zwar würden teilweise auch personenbezogene Daten genannt, wenn sie beispielsweise im Unternehmensnamens vorkommen. Doch die Veröffentlichung stütze sich auf die ausdrückliche Veröffentlichungspflicht der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“, so der Sprecher auf Anfrage unserer Redaktion.
Darin steht, dass „alle relevanten Informationen“ zu Beihilfezahlungen ab 100.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten veröffentlicht werden müssen, bei landwirtschaftlichen Betrieben gilt das schon ab 10.000 Euro. Das übernimmt die „beihilfegebende Stelle“, also in Niedersachsen die NBank.
Bund der Steuerzahler: Eine Frist bereits verstrichen
Die niedersächsische CDU-Fraktion äußert sich gegenüber unserer Redaktion positiv zu dem Vorgehen: „Die NBank hat sich mit der Veröffentlichung an bekanntes und geltendes Recht gehalten. Daher gibt es an der Veröffentlichung zunächst einmal nichts zu beanstanden.“ Auch die SPD verweist darauf, dass die NBank sich an ihre Auskunftspflicht hält. „Dieses Vorgehen war allen Unternehmen bei Beantragung bekannt“, so der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher Frank Henning. Daher gebe es keinen Anlass, das Vorgehen zu kommentieren.
Auch der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt gegenüber unserer Redaktion die Transparenz durch die Publikation der Daten. Er weist daraufhin, dass selbst die NBank spät dran ist: Die zwölfmonatige Frist für die Beihilfen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe I gewährt wurden, sei bereits im August teilweise verstrichen. „Vielmehr müssen sich also die übrigen Bundesländer und auch der Bund die Frage gefallen lassen, warum sie den ihnen auferlegten Veröffentlichungspflichten bisher noch nicht ausreichend nachgekommen sind“, teilt der Bund der Steuerzahler mit. Gefahren, dass anhand der Angaben detailliert auf die Geschäftstätigkeit der Empfänger gezogen werden könnte, sieht der Steuerbund nicht.