Aurich

Männer wegen Tierquälerei vor Gericht

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 01.10.2021 19:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Das Amtsgericht in Aurich. Archivfoto:Romuald Banik
Das Amtsgericht in Aurich. Archivfoto:Romuald Banik
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Die drei Angeklagten wollten in Schirum geschächtetes Fleisch kaufen. Doch dann gerieten sie in eine missliche Lage und mussten sich vor Gericht verantworten. Die Richterin zeigte Verständnis.

Aurich - Weil sie bei einer rituellen Schlachtung von Schafen auf einem stillgelegten Bauernhof in Schirum angetroffen worden waren, fanden sich drei Männer aus Syrien, Marokko und dem Libanon wegen Tierquälerei vor dem Auricher Amtsgericht wieder. Sie hatten Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft eingelegt. Richterin Stellmacher stellte das Verfahren gegen sie am Freitag ohne weitere Auflagen ein. Sie sah lediglich eine geringe Schuld der Angeklagten.

Die Männer hatten sich im September 2016 anlässlich des bevorstehenden muslimischen Opferfestes mit Fleisch traditionell geschlachteter Tiere eindecken wollen. Das sogenannte Schächten gilt als besonders grausam, weil dabei den Tieren ohne Betäubung die Kehle durchschnitten wird. An den Hinterbeinen aufgehängt, sterben sie so einen qualvollen Tod durch langsames Ausbluten. In Deutschland ist diese Art der Schlachtung verboten.

Das Schächten gilt als grausam

Die Angeklagten leben in Wilhelmshaven, wo sie in der Moschee nach dem Freitagsgebet ganz offiziell über Lautsprecher auf die Möglichkeit hingewiesen worden waren, rituell geschlachtetes Fleisch erwerben zu können. Mitglieder ihrer Gemeinde hätten über Ebay Kontakt zu einem Schlachter aufgenommen, der die Schächtung in Schirum für 150 Euro pro Schaf angeboten habe. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, erklärte der Libanese. Er habe Fleisch für seine Tante und auch für die Ärmeren erwerben wollen. Allerdings habe er schon ein „schlechtes Gefühl“ gehabt, weil die Adresse ihm merkwürdig erschienen war und die Örtlichkeiten nicht dem entsprochen hätten, was er unter einem zertifizierten Schlachthof verstehe. Er selbst habe aber nie ein Tier geschlachtet.

Auch der Marokkaner war sich keiner Schuld bewusst. Er sei damals erst seit Kurzem in Deutschland gewesen und sei von Gemeindemitgliedern eingeladen worden, nach Aurich mitzufahren. Er habe angenommen, man werde dort eine Feier besuchen. Von der Schlachtung habe er zwar gewusst, allerdings nicht, dass diese in Deutschland verboten sei. Auch er gab an, noch nie ein Tier geschlachtet zu haben.

Polizei traf in Schirum Dutzende Menschen an

Der Syrer hatte seine Kinder in die muslimischen Traditionen einführen wollen und war deshalb nach Schirum gekommen. Als jemand mit einem Pferdeanhänger voller Schafe vorgefahren gekommen sei, sei ihm das allerdings „komisch“ vorgekommen. Dass diese ohne Betäubung geschlachtet werden sollten, habe er nicht gewusst. Er hatte den Bauernhof gar nicht betreten, weil zeitgleich mit ihm die Polizei eingetroffen war. Die hatte dort ein gutes Dutzend Menschen angetroffen, deren Tatbeiträge sie nicht eindeutig hatte ermitteln können.

Weil die Angeklagten nicht vorbestraft sind, der Vorfall bereits lange zurückliegt und wegen der geringen Schuld der Angeklagten stellte Stellmacher das Verfahren schließlich ohne Auflagen ein.

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