Osnabrück

Coronahilfen: So viel Geld haben einzelne Unternehmen erhalten

Dirk Fisser
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Von Dirk Fisser
| 01.10.2021 11:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Türen zu: Der staatlich verordnete Lockdown zur Bekämpfung der Coronakrise hat gerade Unternehmen aus den Bereichen Gastro und Handel hart getroffen. Foto: Frank Hoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de
Türen zu: Der staatlich verordnete Lockdown zur Bekämpfung der Coronakrise hat gerade Unternehmen aus den Bereichen Gastro und Handel hart getroffen. Foto: Frank Hoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de
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Mit zig Milliarden Euro hat der Staat die Wirtschaft bislang in der Corona-Krise unterstützt. Welches Unternehmen bekam wie viel? Das kann jeder bis auf den Cent genau nachlesen. Zumindest für Niedersachsen.

DIE DATEN Die Listen sind lang. Sehr lang. Zigtausende Unternehmen aus ganz Niedersachsen stehen darauf. Von kleineren Restaurants und Einzelhändlern bis hin zu Konzernen mit bundesweiten Filialnetzen. Sie alle haben in den vergangenen Corona-Monaten Geld aus einem der Hilfspakete von Bund und Ländern erhalten. Und stehen deswegen jetzt im Internet.

Die NBank, die Förderbank des Landes Niedersachsen, hat die Daten zu den sogenannten Kleinbeihilfen hochgeladen, die zusammengenommen gar nicht mal so klein sind. Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, II und III - wer will, kann jetzt nachschauen, aus welchem Topf welches Unternehmen wie viel Geld erhalten hat.

Unter dem Strich steht landesweit eine Summe von mehr als fünf Milliarden Euro, die die Förderbank als zuständige Stelle bislang ausgezahlt hat. Betriebe mit mehr als 100.000 Euro stehen im Internet, das ist die untere Veröffentlichungsgrenze.

DIE EMPFÄNGER Die aktuell veröffentlichten Daten sind Stand Ende Juni 2021. Einige Hilfsprogramme laufen noch weiter. Allein die Liste für die Überbrückungshilfe III umfasst mehr als 2000 Unternehmen, die zusammengenommen fast 600 Millionen Euro erhalten haben.

Landwirtschaftliche Betriebe sind darunter genauso wie familiengeführte Restaurants und Einzelhandelsgeschäfte. Die meisten erhielten sechsstellige Beträge. Gerade im Fall von Konzernen mit weitverzweigten Filialnetzen sind laut Liste aber auch deutlich größere Summen ausgezahlt worden.

Gut 50 Unternehmen haben mehr als eine Million Euro erhalten. Darunter befinden sich Anbieter von Helikopter-Flügen, Spielotheken- und Kinobetreiber, aber eben auch zahlreiche Filialisten aus Gastronomie und Handel.

Die vier Spitzenreiter haben demnach in Niedersachsen eine Summe von je zwölf Millionen Euro erhalten, ihre Konzernsitze liegen in Niedersachsen: Die Tessner-Holding, zu der Roller-Möbelgeschäfte gehören. Die Kienast-Holding, die verschiedene Schuhgeschäfte betreibt. Die Modekette New Yorker. Und die CDS Betriebs GmbH, hinter der die „Gastro and Soul GmbH steckt, unter anderem bekannt für die Restaurantkette „Cafe del Sol“ sowie seit einigen Monaten auch viele „Vapiano“-Standorte.

DIE NOTLAGE Auf Anfrage erklärt das Unternehmen, man habe einen Verbundantrag für insgesamt 67 Betriebe gestellt, die zur Gruppe gehören. Davon seien 57 unmittelbar vom Lockdown betroffen gewesen und mussten schließen.

Für die ersten sechs Monate dieses Jahres beziffert „Gastro and Soul“ in seiner Stellungnahme den wirtschaftlichen Schaden durch die Corona-Einschränkungen mit fast 25 Millionen Euro - also deutlich höher als die gezahlten Hilfen. Gerade im Frühjahr habe der Umsatzrückgang wegen des Lockdowns im Vergleich zur Vorcorona-Zeit bei fast 100 Prozent gelegen.

Ähnlich gravierend dürften die Finanzzahlen bei vielen weiteren Unternehmen auf der Liste ausfallen. Siegfried Schwede ist kaufmännischer Geschäftsführer des Unternehmens Celona Gastro Gmbh mit Stammsitz in Oldenburg, das laut Liste knapp sechs Millionen Euro aus der Überbrückungshilfe III bekommen hat.

Die Zeit des sogenannten Lockdowns mit keinen oder kaum Einnahmen ist Schwede noch sehr präsent. „Ich hatte manch unruhige Nacht, bevor klar war, dass auch wir als größere Unternehmensgruppe unterstützt werden“, berichtet er. Für die Gruppe arbeite eine vierstellige Zahl an Menschen, das sei viel Verantwortung.

Mittlerweile habe sich die Lage aber wieder stabilisiert. „Wir haben im Sommer davon profitiert, dass fast alle Standorte große Außengastronomie-Bereiche haben. Mit dem um Umsatz im Sommer sind wir zufrieden.“ Er kündigt an, dass sein Unternehmen die Hilfsgelder für Juni und Teile des Mais wieder zurückzahlen werde.

DER HINTERGRUND Nicht alle wollen über die Unterstützung sprechen. Manche ärgern sich auch über die Transparenz. „Was soll das? Da kann mein Konkurrent jetzt nachlesen, was ich bekommen habe“, schimpft einer aus dem Agrarsektor im Gespräch mit unserer Redaktion. Der Frust dürfte sich auch daraus speisen, dass der Weg zu den Finanzhilfen für viele Firmen beschwerlich war. Am Bürokratismus gab es viel Kritik von der Wirtschaftsseite.

Tatsächlich sieht sich die NBank aber rechtlich verpflichtet, die Empfänger zu veröffentlichen. Eine entsprechende Veröffentlichung war auf europäischer Ebene Voraussetzung dafür, dass Deutschland die Beihilfe-Programme in dieser Art überhaupt auflegen konnte.

In der „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ steht, dass „alle relevanten Informationen“ zu Beihilfezahlungen ab einer Summe von 100.000 Euro binnen zwölf Monaten nach Gewährung zu veröffentlichen sind, bei landwirtschaftlichen Betrieben ab 10.000 Euro. Und zwar durch die „beihilfegebende Stelle“. Das ist in Niedersachsen die NBank.

DIE ANDEREN Wer allerdings nun die Empfänger in anderen Bundesländern sucht, wird oftmals nicht fündig. Offenbar war die NBank bei der Veröffentlichung vorgeprescht. Andere Bundesländer zögern. Die Wirtschaftsministerien Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein verweisen auf noch laufende Gespräche mit der Bundesregierung.

Hier soll geklärt werden, ob die Veröffentlichungen zur Überbrückungshilfe zentral erfolgt. Darauf drängen offenbar einige Länder unter Verweis darauf, dass der Bund alle Daten zentral vorliegen hat. Aufgrund der 12-Monats-Frist bis zur Veröffentlichung wird es langsam knapp mit der Einigung. Schleswig-Holstein hat entsprechend zumindest einen Teil der „Kleinbeihilfen“-Empfänger auf einem Transparenz-Portal der EU veröffentlicht.

Dieses könnte dann bald auch bundesweit genutzt werden. Darauf verweist zumindest das Bundeswirtschaftsministerium. Das Transparenz-Portal macht seinem Namen aber keine Ehre. Im Vergleich zum Vorgehen der NBank muss sich hier kein Unternehmer vor allzu neugierigen Blicken fürchten - die Handhabung ist schlicht zu kompliziert.

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