Aurich
Prozess um Körperverletzung: Viele Lücken im Gedächtnis
Keiner der Beteiligten im Prozess um Körperverletzung konnte sich an die Tat erinnern. Eine Strafe gab es für den Angeklagten trotzdem.
Aurich - Hat ein Leeraner 2018 seine damalige Freundin mehrfach geschlagen und gewürgt? Diese Frage sollte am Dienstag vor dem Amtsgericht Aurich geklärt werden. Doch zu einem Urteil oder einem Freispruch kam es nicht. Grund dafür waren Erinnerungslücken beim Leeraner und seiner Freundin.
Das Paar soll laut Anklage 2018 gemeinsam zum Combi in Aurich gefahren sein. Dort stellten sie ihr Auto ab. Das Paar stritt sich lautstark. Dann soll der Leeraner seine Ex-Freundin mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Außerdem soll er sie gewürgt haben, bis sie das Bewusstsein verloren habe und auf dem Boden zusammengesackt sei.
Keine Erinnerung an Schläge
Der Angeklagte gab an, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Man habe sich in der Beziehung zwar häufig gestritten, jedoch nie „körperlich attackiert“. Auch die Ex-Freundin sprach vor Gericht von Erinnerungslücken. Sie konnte sich zwar an den Tag erinnern, auch einen Streit habe es gegeben. Dass ihr damaliger Freund sie geschlagen und gewürgt habe, daran könne sie sich nicht erinnern, sagte sie.
Die Richterin kaufte der Krefelderin ihre Erinnerungslücken nicht ab. „Ich habe da Schwierigkeiten, Ihnen das zu glauben“, sagte sie. Wenn man so heftig in einer Beziehung aneinander gerate, bleibe das doch im Gedächtnis.
Spuren von Gewalt deutlich zu sehen
Die Ex-Freundin vertraute sich ihrer damaligen Mitbewohnerin an, hieß es im Prozess. Die beiden gingen zusammen zur Polizei. Zu einem Termin, um ihre Aussagen aufnehmen zu lassen, erschienen sie demnach allerdings nicht.
Während des Prozesses wurden Bilder der Ex-Freundin kurz nach der vermeintlichen Tat gezeigt. Rötungen und Spuren von Gewalt am Hals und der rechten Gesichtshälfte seien deutlich zu sehen, sagte die Richterin. Genau die Bereiche, an denen sie zunächst der Polizei gegenüber angegeben hatte, von dem Angeklagten verletzt worden zu sein.
Richterin war nicht überzeugt
Selbst die Bilder schienen die Erinnerungen der jungen Frau nicht aufzufrischen. Sie würde nichts verschweigen und begründete ihre damalige Aussage der Polizei gegenüber damit, dass sie „emotional sehr geladen“ gewesen sei.
Die Richterin glaubte der jungen Frau nicht. „Ich will da keinen Hehl draus machen. Ich bin nicht von ihrer Aussage überzeugt“, sagte sie. Sie schlug vor, einen Fortsetzungstermin anzusetzen und die damalige Mitbewohnerin zu befragen. Die Staatsanwaltschaft versprach sich davon allerdings nichts. Sie plädierte dafür, das Verfahren vorläufig gegen eine Geldstrafe für den Angeklagten einzustellen. Es bestehe scheinbar auf keiner Seite das Interesse, den Fall zu klären, sagte der Staatsanwalt.
Der Angeklagte willigte in das Angebot der Staatsanwaltschaft ein. Es handele sich um keine Lapalie. Deswegen verhängte die Richterin eine Geldstrafe von 600 Euro. Der Leeraner muss sie an die gemeinnützige Organisation „Rote Nasen“ zahlen. Als Clowns verkleidete Künstler besuchen dabei Krankenhäuser.