Hannover

Von Abstand bis Zutrittsverbot: Was jetzt in Niedersachsen gilt

Lars Laue
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Von Lars Laue
| 23.09.2021 17:21 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Auf Wochenmärkten gibt es keine Maskenpflicht mehr – das gilt für Kunden und Händler gleichermaßen. Foto: Thomas Osterfeld
Auf Wochenmärkten gibt es keine Maskenpflicht mehr – das gilt für Kunden und Händler gleichermaßen. Foto: Thomas Osterfeld
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In Niedersachsen greift mal wieder eine neue Corona-Verordnung. Was gilt jetzt konkret bei privaten Feiern, beim Einkaufen und im Restaurant? Unsere Übersicht gibt Antworten.

Muss auf dem Supermarkt-Parkplatz und auf dem Wochenmarkt eigentlich noch eine Maske getragen werden, welche Kontaktregeln gelten mittlerweile und wie sieht es nun bei der Beherbergung in Hotels aus? Seit Mittwoch und noch bis zum 10. November gilt in Niedersachsen eine neue Corona-Verordnung. Folgende Fragen und Antworten dienen als Leitfaden.

Kontaktregeln

Welche Kontaktbeschränkungen gelten nun?

Im Grundsatz kann zunächst ohne weitere Beschränkungen eine beliebige Zahl an Menschen zusammenkommen. Dies gilt auch für Feierlichkeiten in Gaststätten oder in privaten Räumlichkeiten. Hier müssen allerdings Masken getragen werden, sobald sich mehr als 25 Personen ohne Testung, Impfung oder Genesung treffen. Das Land empfiehlt generell, dass bei Zusammenkünften aller Art die 3G-Regel angewendet wird. „Es wäre gut, wenn alle darauf achten würden, nur mit geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen zusammen zu feiern“, heißt es. Ab 25 Personen müssen die Gastgeber die Kontaktdaten erheben - entweder über eine Kontaktverfolgungs-App oder über eine nachvollziehbare Einladungsliste.

Was ändert sich, wenn eine Kommune die Warnstufe 1 (bzw. Inzidenz über 50) festgestellt hat?

Bei einer Feierlichkeit oder Zusammenkunft, an der mehr als 25 Personen teilnehmen, die weder geimpft noch genesen sind, gilt dann automatisch die 3G-Regel. Also: Alle nicht geimpften und nicht genesenen Personen müssen sich testen lassen. Wichtig: Hierbei zählen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht mit, weil sie in der Regel vor dem Schulbesuch regelmäßig getestet werden. Diese Ausnahmeregelung gilt übrigens auch in den Herbstferien. Ab 25 Personen müssen ebenfalls die Kontaktdaten erhoben werden.

Wer überwacht die 3G-Regel?

Dafür sind die Gastgeber verantwortlich.

Kann also trotz Warnstufe mit 3G ohne weitere Auflagen privat gefeiert werden?

Das ist richtig. Die Maskenpflicht greift in diesem Fall ebenfalls nicht, aber eine Kontaktdatenerhebung ab 25 Personen.

Was ist, wenn nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, nach 2G-Regel also?

Dann entfallen selbst bei den Warnstufen zwei und drei die Abstands- und die Maskenpflicht.

Und wenn ein Paar in der Gaststätte seine Hochzeit feiern möchten?

Sofern weder die Warnstufe 1 noch eine Inzidenz über 50 festgestellt wurde, kann ohne eine Beschränkung der Zahl der Gäste gefeiert werden. Die dringende Empfehlung des Landes lautet aber, immer die 3G-Regel anzuwenden. Sind nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen beim Feiern dabei, benötigen diese auch keine Maske. Verzichten die Gastgeber aber auf die 3G-Regel und es sind mehr als 25 Personen dabei, die weder getestet noch geimpft oder genesen sind, dann heißt es Maske auf, solange die Gäste nicht am Tisch sitzen.

Wie ist das mit Kindern und der 3G-Regel?

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 3G-Regel nicht.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Was ist beim Einkaufen zu beachten?

Für die Kunden bleibt die Maskenpflicht in geschlossen Räumen weiterhin bestehen. Es sollte auch weiterhin Abstand gehalten werden.

Gilt die Maskenpflicht auch auf dem Parkplatz?

Nein. Unter freiem Himmel muss im Regelfall keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Wie sieht das beim Friseur aus?

Bei allen körpernahen Dienstleistungen - also bei Optikern, Hörgeräteakustikern, Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und eben auch beim Friseur - sind zusätzlich die Kontaktdaten anzugeben. In der Warnstufe 1 oder bei Feststellung einer über fünftägigen Überschreitung der Inzidenz von 50 gilt auch hier die 3G-Regel. Es muss eine medizinische Maske getragen werden, sofern nicht für eine körpernahe Dienstleistung das Gesicht unbedeckt bleiben muss (Bartpflege, Gesichtskosmetik). Ab Warnstufe 3 muss eine FFP2-Maske getragen werden, nicht Geimpfte und nicht Genesene müssen einen negativen PCR Test nachweisen. 

Und wer sich nicht impfen und auch nicht testen lassen möchte?

Der kann die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen. Ausnahmen von der 3G-Regel gibt es nur für medizinisch notwendige Dienstleistungen.

Muss auf Wochenmärkten eine Maske getragen werden?

Nein. Auf Wochenmärkten gibt es keine Maskenpflicht - das gilt für Kunden und Händler gleichermaßen. Wochenmärkte fallen auch nicht unter die 3G-Regel, sollte die Inzidenz von 50 überschritten oder eine Warnstufe ausgerufen werden. Allerdings ist es den Landkreisen und kreisfreien Städten vorbehalten, schärfere Regelungen zu erlassen.

Gastronomie

Welche Regelungen gelten in der Gastronomie jenseits von Warnstufen?

In Gaststätten, Restaurants und Bars ist neben dem bisherigen Hygienekonzept auch die Maskenpflicht im Innenbereich wichtig, sofern man nicht am Platz sitzt. Zentral bleibt außerdem weiterhin die Dokumentation der Kontaktdaten. Während das Land für Lokale jenseits von Warnstufen die Anwendung der 3G-Regel empfiehlt, ist sie für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars zwingend vorgeschrieben.

Wie sieht es mit der freiwilligen 2G-Regel in Gastronomiebetrieben aus?

Betreiber von gastronomischen Einrichtungen können unabhängig von den Warnstufen den Zutritt zu ihrer Einrichtung auf geimpfte oder genesene Personen beschränken. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt die 2G-Regel übrigens nicht. Bei 2G entfallen die Maskenpflicht und das Abstandgebot für die Gäste. Angestellte, die ihre Impf- oder Genesenenstatus nicht offenlegen wollen, müssen einen tagesaktuellen negativen POC-Test vorweisen und eine FFP2, KN 95 oder eine gleichwertige Maske tragen, sofern sie im Rahmen ihrer Tätigkeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen unterschreiten.

Was ändert sich in der Gastronomie bei Warnstufe 1?

Dann greift die 3G-Regel.

Wie sieht es bei Warnstufe 2 aus?

Gilt die Warnstufe 2, ist der Zutritt für den Innenbereichen einer Gastronomie auf Besucher beschränkt, die einen Impf- oder Genesenennachweis (2G-Regel) vorlegen können. Es muss dann aber keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, der Mindestabstand entfällt ebenfalls. Die 2G-Regel gilt ebenfalls für das Personal. Möchten die Mitarbeiter ihren Impf- oder Genesenenstatus nicht offenbaren, müssen sie eine FFP2, KN95 oder vergleichbare Maske tragen sowie einen tagesaktuellen POC-Test vorweisen. Getestete Personen mit einem negativen PoC-Test können - neben Geimpften und Genesenen - die Außenbewirtschaftung nutzen, die geschlossenen Räume allerdings nicht.

Und was ist bei Warnstufe 3?

In Warnstufe 3 gilt drinnen verpflichtend die 2G-Regel. Im Außenbereich gilt eine verschärfte 3G-Regel: Personen, die weder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, müssen einen negativen PCR-Test nachweisen. Die Innenräume dürfen sie nicht nutzen. 

Tourismus und Beherbergung

Welche Regeln gelten bei der Beherbergung, zum Beispiel in Hotels?

Es bleibt bei der Pflicht zur Dokumentation der Kontaktdaten von Gästen. Ein negativer Test bei der Anreise muss nicht vorgelegt werden, ebenso gibt es keine Verpflichtung zur weiteren Testung vor Ort. Das ändert sich jedoch, wenn in der Kommune die Warnstufe 1 oder 2 beziehungsweise die Überschreitung der Inzidenz von 50 festgestellt wird. Dann gilt auch hier die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann bei Anreise und zweimal pro Woche einen negativen Test vorlegen. Alternativ kann der Betreiber unabhängig von den Warnstufen auch auf 2G übergehen. Dann entfallen Abstandspflicht und Maske. In Warnstufe 3 gilt eine verschärfte 3G-Regel mit PCR-Test der Ungeimpften und Nicht-Genesenen.

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