Aurich

Bremsmanöver als Maßregelung

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 22.09.2021 16:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Archivfoto: Banik
Verhandelt wurde vor dem Landgericht in Aurich. Archivfoto: Banik
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Ein Angeklagter aus Großefehn ärgerte sich über einen Langsamfahrer, über holte den Wagen und bremste nach dem Einscheren abrupt ab. Das Fahrverhalten zieht bittere Konsequenzen nach sich.

Aurich - Es bleibt dabei: Weil er einen anderen Verkehrsteilnehmer ausgebremst hat, muss ein 46-Jähriger aus Großefehn 2750 Euro (50 Tagessätze zu je 55 Euro) zahlen. Außerdem muss er seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Damit bestätigte das Landgericht am Mittwoch eine Entscheidung des Auricher Amtsgerichts, das den Angeklagten im Frühjahr dieses Jahres wegen Nötigung verurteilt hatte. Seine Berufung wurde als unbegründet verworfen. Richterin Dorothee Bröker sprach von „heftigem Fahrverhalten“, mit dem der Angeklagte die Zeugen stark erschreckt habe. Sie bewertete die Entscheidung des Amtsrichters als „absolut angemessen“.

Nach Überzeugung des Richters in erster Instanz hatte der Angeklagte auf der Leerer Landstraße in Timmel einen vor sich fahrenden Wagen überholt und nach dem Einscheren stark abgebremst. Dadurch hatte er mehrere Personen, darunter auch Kinder, gefährdet. Sowohl der überholte Wagen als auch ein weiteres Fahrzeug hatten einen Zusammenstoß nur mit Mühe vermeiden können. Mit dem Manöver habe der Angeklagte den überholten Fahrer maßregeln wollen, weil ihm dieser zu langsam gefahren sei. Verkehrsbedingt habe es keinen Grund für das abrupte Bremsen gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung.

Angeklagter wehrte sich gegen Fahrverbot

Vor allem wegen des Fahrverbots hatte sich der Angeklagte gegen die Entscheidung des Amtsrichters gewehrt, weil er beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Ein Argument, mit dem er weder bei der Richterin noch beim Staatsanwalt punkten konnte. Gerade deshalb habe er besondere Vorsicht im Straßenverkehr walten zu lassen, so deren einhellige Meinung.

In der Verhandlung bestritt der Mann zunächst die Darstellung des Amtsrichters. Vielmehr habe er den Wagen „ganz normal“ überholt, nachdem dieser über einen längeren Abschnitt mit sehr geringer Geschwindigkeit vor ihm hergefahren sei. Als er ihn überholt habe, habe der Fahrer gehupt und beschleunigt. Nur das Bremsen nach dem Überholen gab der Angeklagte zu. Erst, nachdem ihm Richterin Bröker die Aussichtslosigkeit seines Anliegens vor Augen geführt hatte, räumte er ein, eine „falsche Entscheidung“ getroffen zu haben. Er beschränkte seine Berufung auf die Höhe der Strafe, womit die Tat selbst als eingestanden feststeht.

Bei den Zeugen, die teilweise von weither angereist waren und nun nicht mehr gehört werden mussten, entschuldigte sich der Angeklagte.

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