Aurich

Akten waren im Bürochaos verschwunden

Marion Bubolz
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Von Marion Bubolz
| 17.09.2021 08:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
Justitia, Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
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Ein Anwalt aus Oldenburg gab wichtige Unterlagen nicht fristgerecht zurück, weil sie in seinem Büro unter unerledigter Post verschwunden waren. Seine Ausreden überzeugten das Gericht nicht.

Aurich - Weil er Akten, die ihm die Auricher Staatsanwaltschaft zur Einsicht zugeschickt hatte, nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgesandt hat, muss ein Anwalt aus Oldenburg 2400 Euro (80 Tagessätze zu 30 Euro) Strafe zahlen. Amtsrichter Dr. Markus Gralla unterstellte dem 53-Jährigen zwar keine Absicht bei seinem Versäumnis, jedoch habe dieser billigend in Kauf genommen, dass die Dokumente der Anklagebehörde nicht mehr zur Verfügung gestanden hätten. Der Angeklagte hatte auf mehrfache Erinnerungsschreiben der Staatsanwaltschaft nicht reagiert, telefonisch war er nicht erreichbar. Bei einer Hausdurchsuchung waren die vermissten Papiere schließlich wieder aufgetaucht, von dem Angeklagten aus einem „chaotischen Posthaufen“ zwischen allerlei anderer unerledigter Korrespondenz herausgefischt.

Der Anwalt hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl erhoben, der ihn wegen Verwahrungsbruch zur Zahlung von 60 Tagessätzen aufgefordert hatte. Die Empfehlung der Staatsanwältin, die „rein rechtlich überhaupt keinen Spielraum“ sah, angesichts drohender höherer Strafe den Einspruch zurückzuziehen, ließ er ungehört verhallen. Am Ende wurde es, wie von ihr angekündigt, teurer für ihn.

Angeklagter fühlte sich überfordert

In der Verhandlung räumte der Angeklagte sein Versäumnis ein. Jedoch habe er die Akten nicht bewusst einbehalten. Er sei mit dem Verfahren um seine Neuzulassung als Rechtsanwalt, nach dem ihm diese vor einiger Zeit vorläufig entzogen worden war, vollständig ausgelastet gewesen, darum sei ihm der Überblick in seinem Büro abhandengekommen. Er habe nicht mehr gewusst, welche Akten sich in seinem Besitz befunden hätten. Der Durchsuchungsbericht bestätigt seine Angaben und beschreibt ein Durcheinander im Büro des Anwalts, in dem „ein Ordnungssystem für Außenstehende nicht ersichtlich“ gewesen sei.

Die Anklagevertreterin bezeichnete die Nachlässigkeit des Anwalts als „sehr schwerwiegend“. Es sei nicht ungewöhnlich, wenn Akten in Vergessenheit gerieten, führte sie aus, allerdings hätte der Angeklagte auf Nachfragen reagieren müssen. Der habe sich jedoch über Monate nicht um seine Post gekümmert, man habe „zum Schlimmsten“ greifen und die Räume einer Kanzlei durchsuchen müssen. Nicht umsonst gebe es völlig zu Recht ein Anwaltsgeheimnis. Sie forderte eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen. Der Angeklagte, der sich selbst verteidigte, sah in seinem Tun indes die Strafbarkeitsschwelle noch nicht überschritten. Er sprach von „Schusseligkeit, Überforderung und Organisationsversagen“.

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