Berlin (dpa)

Berliner Senat berät über 2G-Ausnahme für Kinder

| 15.09.2021 10:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Kinder unter 12 Jahren können sich noch nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa/Symbobild
Kinder unter 12 Jahren können sich noch nicht gegen das Coronavirus impfen lassen. Foto: Ralf Hirschberger/dpa/Symbobild
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2G schließt alle aus, die sich nicht impfen lassen können - auch Kinder unter 12 Jahren. Nach heftiger Kritik will der Berliner Senat die strenge Regel nun nochmals überdenken.

Angesichts breiten Protests gegen das neue 2G-Optionsmodell etwa für die Gastronomie oder Veranstaltungen will der Berliner Senat heute nun doch über Ausnahmen für Kinder beraten. Das kündigte die Gesundheitsverwaltung am Morgen an. Es gehe um „die übergangsweise Erweiterung des 2G-Optionsmodells um Kinder unter 12 Jahren, bis die Impfung dieser Kinder möglich ist“, hieß es.

Gestern hatte der von SPD, Linken und Grünen getragene Senat beschlossen, dass am Samstag in etlichen Bereichen Betreiber selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu Innenräumen wie bisher Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) erlauben oder unter Wegfall etwa der Maskenpflicht und mit mehr Teilnehmern nur noch Geimpften und Genesenen (2G).

Forderung nach Ausnahmeregelung

Zuvor gab es Kritik unter anderem von SPD-Landeschefin Franziska Giffey und dem Kinderhilfswerk. „Die gestrige Entscheidung des Berliner Senats zum Optionsmodell 2G muss korrigiert werden“, forderte die Giffey auf Twitter.

„Kinder unter 12 können noch nicht geimpft werden“, argumentierte Giffey. „Sie und ihre Familien werden so massiv bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benachteiligt.“ Eine höhere Impfquote müsse erreicht werden, aber nicht auf Kosten von Kindern und ihrer Familien.

Auch Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht ruft dazu auf, bei der Umsetzung der 2G-Regeln Rücksicht auf Familien mit Kindern zu nehmen. Familien dürften hier nicht noch einmal zusätzlich belastet werden, sagte die SPD-Politikerin.

Vorbild Hamburg

Lambrecht verwies auf Hamburg. Die Stadt habe bei ihren 2G-Regelungen vorgemacht, dass Kinder nicht ausgeschlossen würden. Sie verwies auf die Möglichkeit zusätzlicher Tests. Sie könne nachvollziehen, dass es um die Sicherheit der Gäste gehe. „Aber es geht auch darum, dass Familien, gerade da wo die Eltern geimpft sind und die Kinder sich nicht impfen lassen können, nicht noch einmal eine zusätzliche Belastung erfahren.“ Lambrecht forderte eine „vernünftige Lösung“, die das berücksichtige.

Klare Worte kommen auch vom Kinderhilfswerk. „Kinderfeindlich und familienfeindlich“ nannte Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann es nach Angaben der „Welt“, dass in den Berliner Regeln keine Ausnahmen für Kinder unter zwölf Jahren vorgesehen sind, für die die Ständige Impfkommission die Impfung gegen das Coronavirus nicht allgemein empfiehlt. „Wir werden überprüfen, inwieweit hier ein verfassungsrechtlicher Widerspruch besteht“, kündigte Hofmann demnach an.

Hier würden „auf dem Rücken der Kinder die Freizeitinteressen der Erwachsenen befördert“, sagte Hofmann. „Die Gastronomen beispielsweise werden lieber ihr Restaurant mit Geimpften vollmachen als weiter mit halber Kapazität zu operieren und dafür auch Familien zu empfangen.“ Und niemand habe an die Situation der Familien oder Sportvereine gedacht, die für die Gesundheit der Kinder so wichtig seien.

© dpa-infocom, dpa:210915-99-224730/5

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