Aurich

Prozess wegen Steuerhinterziehung: Weitere Zeugen werden befragt

| | 02.09.2021 17:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Am 23. September wird der Prozess vor dem Auricher Amtsgericht fortgesetzt. Foto: Romuald Banik
Am 23. September wird der Prozess vor dem Auricher Amtsgericht fortgesetzt. Foto: Romuald Banik
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Die Verhandlung gegen den Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten geht in die Verlängerung. Weitere Zeugen sollen den Angeklagten entlasten.

Aurich - Während der Verhandlungspause standen sich die beiden Geschäftspartner mit ihren Anwälten wild gestikulierend gegenüber. Ein paar Meter weiter beriet sich Staatsanwalt Jan Wilken mit einer Mitarbeiterin des Finanzamtes über die verschiedenen Anträge, die Verteidiger Dr. Bernd Wagner vor dem Auricher Amtsgericht eingereicht hatte.

Diese Szene zeigte, wie kompliziert das Verfahren gegen den Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten und Unternehmer Christian Rademacher-Jelten und seinen ehemaligen Geschäftspartner ist. Beiden wird vorgeworfen, gemeinsam in einem Zeitraum zwischen 2010 und 2016 Steuern in Höhe von mehr als 250000 Euro am Finanzamt vorbeigeführt zu haben. Zu den Steckenpferden der Firma gehörten damals Unternehmensberatung und eine Autovermietung. Und der Prozess wird in die Verlängerung gehen: Das Amtsgericht stimmte dem Verlangen nach weiteren Zeugen zu.

Steuerschuld wird eventuell neu berechnet

Der Anwalt aus Hamburg führte einen Oldenburger Gastronom an, der das Unternehmen verklagt hatte. Für einen Zeitraum zwischen 2010 und 2014 stellte der Oldenburger Forderungen in Höhe von einer halben Million Euro wegen falscher Beratungen. Nach einer gerichtlichen Verständigung hätte sein Mandant „erhebliche Zahlungen geleistet“, so Wagner. Auch bei einem weiteren ehemaligen Kunden, der Steuernachteile in Rechnung stellte und bald vor dem Amtsgericht erscheinen soll, seien Schadensersatzzahlungen geflossen. So viel, dass aus Sicht des Verteidigers kein merklicher Steuerschaden mehr übrig sei.

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Die Staatsanwaltschaft stellte in Aussicht, nach der Befragung der Zeugen die Steuerschuld neu zu berechnen. Doch Jan Wilken machte auch deutlich: „Dort, wo strafrechtlich die Musik spielt, hat sich meiner Sicht nichts geändert.“ Der Vorwurf der Steuerhinterziehung in einem schweren Fall bliebe bestehen. Schließlich gehe es um nicht abgeführte Steuern in Höhe von etwas mehr als 150 000 Euro. Bereits bei einem Drittel dieser Summe gilt eine Steuerhinterziehung als besonders schwerer Fall, der mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Kein Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter

Vom Tisch ist zumindest der Befangenheitsantrag seitens der Verteidigung. Wagner hatte die Objektivität des Amtsrichters Dr. Markus Gralla infrage gestellt. Nun die Rolle rückwärts. Dem Wunsch nach einem Gutachter, der unter anderem einen Schriftvergleich durchführen sollte, wurde nicht stattgegeben.

Der zweite Angeklagte hatte sich bereits an einem vorherigen Prozesstag eingelassen, mit der Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe. Eine Verständigung scheint auch der Anwalt von Rademacher-Jelten anzustreben. „Wir müssen hier ja nicht mehr zwanzig Mal sitzen“, sagte er. In diesem Fall würde sich sein Mandant auch äußern. Der Prozess wird am Donnerstag, 23. September, um 13 Uhr fortgesetzt. Ein weiterer Termin ist am 14. Oktober.