Aurich

Junger Einbrecher schlitterte an Gefängnis vorbei

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 01.09.2021 10:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Archivfoto: Romuald Banik
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht in Aurich. Archivfoto: Romuald Banik
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Zusammen mit einem Kumpel aus Ihlow hat ein Wiesmoorer mehrere Einbrüche verübt. Vor Gericht kam er noch einmal um eine Haftstrafe herum. Aber ungeschoren kamen er und sein Mitangeklagter nicht davon.

Aurich - Weil sie im November 2019 auf der Suche nach Bargeld in mehrere Gebäude eingebrochen waren, erhielten zwei 21-jährige Männer aus Ihlow und Wiesmoor am Dienstag mehrere Auflagen vom Amtsgericht. Eine Jugendstrafe für den Wiesmoorer behielten sich die Richter des Jugendschöffengerichts um Maren Hohensee jedoch vor. Die Entscheidung darüber wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung des jungen Mannes ab.

Bei Einbruch in Hobbymarkt erwischt

Beide Angeklagte hatten die Vorwürfe der Staatsanwältin ohne Umschweife eingeräumt. Sie hätten mit dem erbeuteten Geld ihren Drogenbedarf von mehreren Gramm Cannabis täglich finanzieren wollen, gaben sie an. In Großefehn hatten sie mit weiteren Beteiligten in unterschiedlicher Besetzung die Scheiben einer Blockhütte, einer Polsterei und einer Apotheke eingeschlagen und Bargeld, eine Kamera und „ganz viel Traubenzucker“ erbeutet. Bei ihrem letzten Coup, dem Einbruch in einen Hobbymarkt in Moordorf, waren sie erwischt worden. Dort hatten sie Knallkörper, Taschen und Taschenlampen gestohlen. Die meisten Beutestücke konnten ihren Besitzern zurückgegeben werden. Den Wert des Erlangten bezifferte das Gericht mit insgesamt knapp 2000 Euro, für die beide Angeklagte gemeinschaftlich haften.

Angeklagte wollen inzwischen drogenfrei sein

Die Männer gaben an, inzwischen drogenfrei zu leben. Der Wiesmoorer hat mittlerweile seine zuvor abgebrochene Ausbildung zum Maurer wieder aufgenommen und auch sein Mitangeklagter ist dabei, sein Leben neu zu ordnen. Ein Betreuer soll ihm nach dem Willen der Richter bei der Wohnungs- und Arbeitssuche helfen und ihm bei dem Marsch durch die Bürokratie zur Seite stehen. Darüber hinaus muss er 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sich einer Drogenberatung unterziehen. Dem Wiesmoorer stellten die Richter einen Bewährungshelfer zur Seite. Der Wiesmoorer war schon mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, die letzte Verurteilung lag erst kurze Zeit zurück. Mit dem vorläufigen Verzicht auf eine Gefängnisstrafe honorierte das Gericht die Bemühungen des Angeklagten, sein Leben in den Griff zu bekommen. Weil eine Strafe jedoch trotz allem auch spürbar sein sollte, muss der junge Mann 500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und sich ebenfalls einer Drogenberatung unterziehen.

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