Brookmerland
Brookmerland: Betrugsprozess jetzt halb beendet
Ein Verfahren gegen Betreiberin eines Brookmerlander Pflegedienstes wurde eingestellt – für ihren Mann geht es weiter. Die Angeklagten mussten sich wegen nicht korrekter Abrechnungen verantworten.
Brookmerland - Ein mutmaßlicher Täter hat weiterhin Schonfrist, das Verfahren gegen eine Mitangeklagte ist vorbei: Knapp drei Jahre nach seiner ursprünglichen Ansetzung ist ein Betrugsprozess gegen das Betreiberpaar eines Brookmerlander Pflegedienstes zum Teil beendet. Nach ON-Informationen hat das Amtsgericht Norden das Gerichtsverfahren gegen die Frau gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro eingestellt. Der Prozess gegen ihren Mann bleibt vorerst ausgesetzt, da dieser nach wie vor nicht verhandlungsfähig ist. Das bestätigte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Aurich, Jan Wilken, auf Anfrage.
Wie berichtet, müssen sich die Betreiber des Pflegedienstes wegen mutmaßlich nicht korrekter Abrechnungen vor dem Amtsgericht Norden verantworten. Die Staatsanwaltschaft Aurich wirft ihnen gewerbsmäßigen Betrug vor. Nach früheren Angaben ihres Pressesprechers sind 27 Fälle angeklagt. Zwischen Dezember 2012 und März 2016 sowie zwischen Juni und August 2017 sollen die Brookmerlander Leistungen in Rechnung gestellt haben, die so nicht erbracht worden sein sollen. Geschädigte ist laut Wilken eine Krankenkasse. Ihr sei ein Schaden von insgesamt rund 22.000 Euro entstanden.
Die Kosten für die „Ersatzpfleger“ übernehmen die Pflegekassen
Wie der Sprecher der Anklagebehörde erläuterte, geht es in den angeklagten Fällen um Leistungen der sogenannten Verhinderungspflege. Sie greift in Situationen, in denen Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können, weil die Pflegenden, wie der Begriff sagt, verhindert sind. Verhinderungspflege ähnelt der Kurzzeitpflege, die allerdings nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim und nicht zu Hause möglich ist. Die Kosten für die Verhinderungspflege, also die „Ersatzpfleger“, übernehmen die Pflegekassen.
So sei es auch in den Fällen gewesen, die jetzt Gegenstand der Strafverfahren sind. Wie Wilken sagte, seien nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Leistungen abgerechnet, aber nicht erbracht worden. Inwieweit die Beschuldigungen zutreffen, muss der Prozess klären. Die Angeklagten bestreiten die gegen sie erhobenen Vorwürfe.
Insgesamt 20 Zeugen geladen
Das Amtsgericht Norden prüft, ob ihnen strafbares Verhalten vorwerfbar ist. Es hat die Anklageschriften zur Hauptverhandlung zugelassen. Diese sollte Anfang Dezember 2018 beginnen. Strafrichter Frank Meyer hatte damals zwei Prozesstage angesetzt, wollte allein am ersten Verhandlungstag zwölf Zeugen hören. Insgesamt waren 20 Zeugen geladen. Doch es kam anders als geplant: Beide Angeklagten waren nicht in der Lage, dem Prozess zu folgen.
Daran hat sich im Fall des angeklagten Mannes bis heute nichts geändert, wie Staatsanwalt Wilken auf Anfrage mitteilte. Ein Amtsarzt habe die Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten bestätigt. Er werde in regelmäßigen Abständen untersucht. Was der Angeklagte hat, sagte Wilken nicht. Wann mit einem Prozessbeginn zu rechnen sei, könne er nicht vorhersagen, so Wilken. Solange der Angeklagte nicht in der Lage sei, einer Verhandlung zu folgen, bliebe das Verfahren vorläufig eingestellt. Die Zeit läuft für den Angeklagten. Die ersten Einzeltaten könnten bereits im kommenden Jahr verjähren.