Aurich
Auricher Richter schicken Witwen-Betrüger ins Gefängnis
In einem Prozess in Aurich ist ein Ammerländer verurteilt worden. Der Angeklagte hatte eine Frau um ihre gesamte Altersvorsorge gebracht – die hatte es ihm aber laut Anklage nicht so schwergemacht.
Aurich - Weil er eine Witwe um rund 440.000 Euro betrogen hat, muss ein 58-jähriger Ammerländer für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Trotz Anstrengungen der Verteidigung, die Glaubwürdigkeit der Frau zu beschädigen, zeigte sich das Schöffengericht am Landgericht Aurich von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Das durch seine Täuschungen erlangte Geld wird eingezogen. Darüber hinaus sprachen die Richter der Frau einen Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro zu.
Der Mann hatte zwischen 2013 und 2016 unter unterschiedlichsten Vorwänden kleinere und größere Summen von der 74-Jährigen geliehen, die diese ihm im Vertrauen auf Rückzahlung überlassen hatte. Für die angebliche Erweiterung seiner Ofenbaufirma hatte sie ihm einen Kredit über 100.000 Euro gewährt, für Umbauarbeiten auf ihrem Hof einen über 50.000. Er werde alles zurückzahlen, wenn er einen Prozess gewonnen habe, aus dem ihm eine Entschädigung in Höhe von 750.000 Euro zustünden, hatte er versichert. Von ihrem Geld hat sie bis heute nichts wiedergesehen. Die Witwe verlor ihre gesamten Altersrücklagen.
Angeklagter erschlich sich das Vertrauen der Familie
Die Frau hatte ihre Blauäugigkeit mit dem partnerschaftlichen Verhältnis begründet, das ihrer Auffassung nach zwischen ihr und dem Angeklagten bestanden hatte. Weil sie nach dem Tod ihres Mannes nicht hatte allein leben wollen, hatte sie den 58-Jährigen über eine Internetplattform kennengelernt. Sie und weitere Zeugen hatten den Angeklagten als freundlich, gesellig und hilfsbereit beschrieben. Er habe sich als vermögender Kampfjetpilot vorgestellt. Die Söhne der Frau hatten den Eindruck, der Mann kümmere sich um ihre Mutter und täte ihr gut. Nach und nach hatte er sich ihr Vertrauen erschlichen.
Erster Staatsanwalt Frank Lohmann hielt die Angaben der Frau für glaubwürdig. Er forderte drei Jahre und neun Monate Haft für den Angeklagten. Der habe in der Frau jemanden gefunden, den er habe „ausplündern“ können und dafür ein „Lügenbild“ aufgebaut. Allerdings habe es ihm die Leichtgläubigkeit der Witwe nicht allzu schwer gemacht. Sie habe alle Anzeichen für Betrug ausgeblendet und „vernünftiges Handeln geradezu sträflich vernachlässigt“. Angesichts des langen Vorstrafenregisters des Angeklagten und der hohen Schadenssumme hielt Lohmann eine Bewährungsstrafe für nicht angebracht.
Frau hatte sich Zahlungen nicht quittieren lassen
Der 58-Jährige hatte sich während der Verhandlung zu den Vorwürfen nicht geäußert. Über seinen Anwalt hatte er auf die Vernehmungsprotokolle während des Ermittlungsverfahrens verwiesen, in denen er jedweden Betrug abgestritten hatte. Weitere Nachfragen des Gerichts hatte er nicht zugelassen. Die Witwe hatte sich den größten Teil der Zahlungen nicht quittieren lassen. Nur in einer Kladde hatte sie die Summen vermerkt. Die Verteidigung sprach von einer „Aussage-gegen-Aussage-Situation“ und hatte sich überwiegend auf die Widersprüche in den Angaben der Seniorin konzentriert. Auf die „große Latte von Falschaussagen und Unwahrheiten“ ließe sich eine Verurteilung nicht stützen, erklärte Rechtsanwalt Friedrich Demandt. Er forderte den Freispruch seines Mandanten.
Für das Gericht stand dessen Schuld jedoch fest. Nicht zuletzt hatten Kontoauszüge der Frau ihre Angaben untermauert. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sagte Richter Dr. Markus Gralla. Dass die Frau die Anschuldigungen erfunden habe, weil sie pleite gewesen sei und sich auf diese Weise habe sanieren wollen, wie von der Verteidigung in den Raum geworfen, hielten die Richter für nicht denkbar. Diese sei trotz Widersprüche im Kern bei ihrer Aussage geblieben. Es sei verständlich, dass sie sich nach so vielen Jahren nicht mehr an jedes Detail erinnere, so Gralla. Der Angeklagte habe sich hingegen lediglich schriftlich eingelassen, sodass das Gericht keine Gelegenheit gehabt habe, seine Angaben hinsichtlich der Aussagekonstanz zu überprüfen.