Aurich/Osnabrück

Mordverdacht: In Aurich Verurteilter erneut vor Gericht

| | 27.08.2021 18:56 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Im Jahr 2012 wurde der Mann, der sich nun in Osnabrück wegen Mordes verantworten muss, bereits vom Landgericht Aurich verurteilt. Archivfoto: Romuald Banik
Im Jahr 2012 wurde der Mann, der sich nun in Osnabrück wegen Mordes verantworten muss, bereits vom Landgericht Aurich verurteilt. Archivfoto: Romuald Banik
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Im Jahr 2012 wurde ein heute 53-Jähriger wegen einer Vergewaltigung im Kreis Aurich zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt. Bei einem Freigang soll er die nächste schwere Straftat begangen haben.

Osnabrück/Aurich Der mutmaßliche Mord im Klosterwald Loccum (Landkreis Nienburg), bei dem es einen Bezug in den Landkreis Aurich gibt, landet jetzt vor dem Landgericht Osnabrück.

Dem 53-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2015 eine damals 23-jährige Frau während eines Freigangs aus dem Maßregelvollzug ermordet zu haben. Das Landgericht Verden hatte den Mann 2017 wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Auf die Revision der Nebenkläger hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil jedoch aufgehoben. Im zweiten Prozess sprach das Landgericht Verden den Mann dann frei. Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten wiederum Revision ein. Der BGH hob auch das zweite Urteil auf. Nun wird in Osnabrück verhandelt.

Fall hat eine lange Vorgeschichte

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte mit Verbindung in den Landkreis Aurich: Das Landgericht Aurich hatte den gebürtigen Emsländer bereits 2012 wegen Vergewaltigung und Nötigung zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte in zwei Fällen Frauen brutal überfallen und versucht zu vergewaltigen.

Nach Verbüßung der Haft sollte er eigentlich in Sicherungsverwahrung kommen. Die Auricher Richter attestierten dem Emsländer ein „verächtliches Frauenbild“, weitere schwere Straftaten seien nicht ausgeschlossen, hieß es 2012.

Bei Freigang soll es zu Mord gekommen sein

Damit nicht genug: Schon vor dem Auricher Urteil war der Emsländer wegen schwerer Sexualverbrechen verurteilt worden, so etwa im Jahr 2000 vom Landgericht Osnabrück.

Wegen seiner Alkoholsucht ordneten die Auricher Richter 2012 zunächst eine Unterbringung im Maßregelvollzug an. Hier sollte er therapiert werden. Seit Dezember 2014 durfte der Mann unbegleitet vor die Tür der Anstalt in Bad Rehburg. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft kam es bei einem dieser Freigänge 2015 zu dem Mord im Klosterwald Loccum.

Der Vorfall führte in Niedersachsen zu einer intensiven politischen Debatte um die Sicherheit bei der Unterbringung von sucht- und psychisch kranken Straftätern.

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