Aurich

Prozess um Steuerbetrug: Staatsanwalt erwägt Verfahren gegen Zeugen

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 26.08.2021 16:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Justicia, die Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
Justicia, die Göttin der Gerechtigkeit. Symbolfoto: DPA
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Im Prozess um Steuerhinterziehung gegen einen Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten wurden am Donnerstag fünf Zeugen gehört. Für drei von ihnen könnten ihre Aussagen noch ein Nachspiel haben.

Aurich - Für drei Zeugen könnten ihre Aussagen vor dem Amtsgericht Aurich noch Folgen haben. Sie waren für den Prozess um Steuerhinterziehung gegen den Wiesmoorer Bürgermeisterkandidaten Christian Rademacher-Jelten und seinen Geschäftspartner geladen worden. Bei ihren Aussagen am Donnerstag widersprachen sie allerdings eidesstattlichen Versicherungen, die sie über den Sachverhalt vor Jahren den beiden Angeklagten gaben. Die Staatsanwaltschaft will den Sachverhalt nun prüfen und gegebenenfalls Strafverfahren einleiten.

Vor der Vernehmung der Zeugen verlas der Geschäftspartner Rademacher-Jeltens seine Einlassung. Er habe sich in der Firma ausschließlich um den Bereich Unternehmensberatung gekümmert. Dabei habe er bei einigen seiner Kunden die Bezahlung in Bar und ohne Rechnung entgegengenommen und teilweise für sich selbst abgeführt.

700 statt 400 Euro

Unter den drei Zeugen sind zwei ehemalige Kunden der Firma der beiden Angeklagten. Ein 56-jähriger Autohändler hatte in der eidesstattlichen Versicherung laut dem Vorsitzenden Richter Dr. Markus Gralla angegeben, 400 Euro im Quartal an die Firma bezahlt zu haben. Vor Gericht sagte er allerdings aus, dass es 700 Euro gewesen seien. Dass bei einer Falschangabe in einer eidesstattlichen Versicherung bis zu einem Jahr Gefängnisstrafe steht, habe er nicht gewusst, sagte der 56-Jährige.

Ein 61-jähriger Betreiber eines Feinkostladens hatte nach eigenen Angaben seine Steuererklärung durch die Wiesmoorer Firma machen lassen. Er hatte in seiner eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass die Aussagen eines Betriebsprüfers sein Geschäft betreffend nicht stimmten, sagte Gralla. Der 61-Jährige gab aber vor Gericht zu, dass er den in der Versicherung namentlich genannten Betriebsprüfer gar nicht kenne. Er habe angenommen, es handle sich bei ihm um einen der beiden Finanzbeamten, die ihn im Zuge der Ermittlungen befragt hätten. Doch dem war nicht so, wie die Vertreterin der Finanzbehörde vor Gericht sagte.

Widerspruch und Erinnerungslücken

Die dritte eidesstattliche Versicherung hatte ein ehemaliger Mitarbeiter der Firma abgegeben. Der 61-Jährige war nach eigenen Angaben ohne Arbeitsvertrag angestellt. Er habe sich um Ausleihe, Rückgabe und Neuerwerb von Medien gekümmert. Eidesstattlich hatte er versichert, dass er nie Weisungen von Rademacher-Jelten bekommen und die Videothek eigenständig geführt habe. Außerdem habe er den Finanzbeamten gegenüber nie angegeben, dass die Einnahmen der Videothek so hoch lagen, wie in ihren Berichten angegeben. Während der Befragung durch den Richter, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der beiden Angeklagten widersprach sich der 61-Jährige mehrmals. Ob ihm die eidesstattliche Versicherung einfach vorgelegt wurde oder ob er sie selbst geschrieben habe, daran könne er sich nicht mehr erinnern.

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Staatsanwalt Jan Wilken glaubte dem 61-Jährigen nicht. Er verlor im Prozess zunehmend die Geduld. „Das sie sich nicht erinnern können ist doch Quatsch“, sagte er. Mehrmals wurde der Zeuge vom Richter und dem Staatsanwalt erinnert, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen müsse. Als der 61-Jährige immer noch keine eindeutige Antwort gab, drohte Wilken damit, ein Verfahren gegen ihn einzuleiten. „Ja dann machen Sie das doch“, sagte der Zeuge daraufhin.