Aurich

Prozess um Kinderpornografie: Geldstrafe für Familienvater

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 23.08.2021 13:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Prozess um des Besitzes von Kinderpornografie wurde ein Großefehntjer Familienvater schuldig gesprochen. Symbolfoto: DPA
Im Prozess um des Besitzes von Kinderpornografie wurde ein Großefehntjer Familienvater schuldig gesprochen. Symbolfoto: DPA
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Eine Großefehntjer Familienvater ist vor dem Amtsgericht Aurich wegen des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gesprochen worden. Er war geständig und räumte sämtliche Vorwürfe ein.

Aurich - Aus Versehen habe er kinder- und jugendpornografische Dateien auf seinem Handy gehabt, sagte ein Großefehntjer Familienvater am Montag vor dem Amtsgericht Aurich. Dass er sich diese Inhalte besorgt hatte, gestand er. Das Amtsgericht verurteilte den Großefehntjer zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro). Im Raum stand noch, ob er sich nicht nur des Besitzes, sondern auch der Verbreitung des Materials schuldig gemacht hatte.

Insgesamt zwölf Dateien kinderpornografischen Inhalts, also mit Kindern unter 14-Jahren, wurden laut Anklage bei dem Großefehntjer gefunden. Darunter befand sich demnach auch ein Video. Hinzu kämen rund 140 Dateien jugendpornografischen Inhalts, also über 14-Jährige.

Vorwurf der Verbreitung stand im Raum

Vor Gericht war der Angeklagte geständig und räumte sämtliche Vorwürfe, die gegen ihn erhoben wurden, ein. Aber: „Es war nicht vorsätzlich, um Gottes Willen.“ Normalerweise würde er so etwas nicht konsumieren. Aber als er sich die Dateien beschaffen, habe er finanzielle Probleme gehabt. Auch in der Beziehung mit seiner Frau habe es gekrieselt. Hinzu komme noch eine psychische Erkrankung, die ihn belaste.

Für Richter Kunst und die Staatsanwältin war vor dem Amtsgericht aber nicht ganz klar, wie sich der Großefehntjer unabsichtlich Kinderpornografie beschafft hatte. „Es wurde was gesendet, ich habe was gesendet“, antwortete er daraufhin. Für Kunst stand deshalb auch im Raum, dass der Angeklagte sich der Verbreitung kinderpornografischen Materials schuldig gemacht hatte. In diesem Fall würde den Großefehntjer eine Haftstrafe von mindestens drei Monaten erwarten, sagte Kunst.

Relativ geringe Menge an Dateien

Nachweisen konnte das Gericht dem Angeklagten die Verbreitung nicht. Strafmildernd legte ihm die Staatsanwältin sein Geständnis aus. Der Angeklagte sagte zudem, dass er seit die Polizei sein Handy eingezogen habe, kein derartiges Material mehr konsumiert habe. Außerdem sei eine verhältnismäßig geringe Menge an Daten, so die Staatsanwältin, bei ihm gefunden worden. Das spreche dafür, dass es sich offensichtlich nicht um einen längeren Download-Zeitraum gehandelt habe. Jedoch befinde sich unter den Dateien auch ein Video. Das falle mehr ins Gewicht als Bilder.

Die Staatsanwältin forderte für den Großefehntjer eine Geldstrafe von 90 Tagessätze zu jeweils 40 Euro (insgesamt 3600 Euro). Richter Kunst kam der Forderung nach. Der Großefehntjer gelte damit weiterhin als nicht vorbestraft, sagte Kunst. „Nehmen Sie das als einen Schuss vor den Bug“, fügte er in Richtung des Angeklagten hinzu.

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