Aurich

Wiesmoorer Bürgermeisterkandidat vor Gericht

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 19.08.2021 17:42 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Ein Wiesmoorer Anwärter für das Amt des Bürgermeisters soll gemeinsam mit seinem Geschäftspartner rund 250.000 Euro Steuern hinterzogen haben.

Weitere Ermittlungen gegen den Wiesmoorer:

Die Steuerhinterziehung ist nicht der einzige Vorwurf, der Christian Rademacher-Jelten gemacht wird. Anfang Mai wurde bekannt, dass der Unternehmer gemeinsam mit einigen seiner Mandanten in der Zeit des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr Corona-Soforthilfen erschlichen haben soll. Die Staatsanwaltschaft Aurich nahm die Ermittlungen auf. In den Anträgen an die bewilligende N-Bank soll Rademacher-Jelten falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage seiner Kunden gemacht haben. Der Fall wurde inzwischen an die Staatsanwaltschaft Oldenburg abgegeben, die am Donnerstag bis Redaktionsschluss nicht mehr auf eine ON-Anfrage antwortete.

Aurich/Wiesmoor - Verlässlichkeit, Pflichtgefühl und Offenheit sind ihm wichtig – mit diesen Aussagen wirbt Christian Rademacher-Jelten im Wahlkampf. Er will auf den Sitz des Bürgermeisters in Wiesmoor.

Doch zunächst stand der 55-Jährige am Donnerstag vor dem Amtsgericht Aurich. Gemeinsam mit seinem Geschäftspartner soll er insgesamt 252.000 Euro Steuern hinterzogen haben.

Einnahmen nicht korrekt angegeben

Die beiden Wiesmoorer führen eine Firma, mit der sie zwischen 2010 und 2016 immer wieder Einnahmen beim Finanzamt nicht korrekt angegeben haben sollen, heißt es in der Anklage. Gegenstand der Firma waren damals unter anderen Unternehmensberatungen und eine Autovermietung.

Allein zugunsten der Firma sollen laut Staatsanwalt Jan Wilken 212.000 Euro Steuern hinterzogen worden sein. Hinzu kommen demnach noch 30.000 Euro zugunsten Rademacher-Jeltens und seiner Frau sowie 10.000 Euro zugunsten des Bruders des Angeklagten. Rademacher-Jelten soll zum Beispiel ein neues Auto der Marke BMW für die Vermietung besorgt haben. Das habe er dann günstig an seine Frau vermietet, heißt es in der Anklageschrift.

Geschäftspartner wollte für mildere Strafe gestehen

Gleich zu Prozessbeginn ließ der Verteidiger des Partners, Eberhard Schlette, verlauten, dass sein Mandant an einer Einlassung interessiert sei. Er erkläre sich bereit, die Vorwürfe zu gestehen, sofern er mit einer Bewährungsstrafe davon komme.

Für Staatsanwalt Wilken ist das durchaus im Bereich des Möglichen, er könne sich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr drei Monaten bis zu einem Jahr neun Monaten vorstellen, sagte er.

Für Rademacher-Jelten war das allerdings am Donnerstag keine Option. Sein Verteidiger, Dr. Bernd Wagner, forderte, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen. Die Entscheidung darüber wurde auf den nächsten Verhandlungstag vertagt.

Verteidiger unterstellte Richter Befangenheit

Am Donnerstag wurden vor dem Amtsgericht zwei Zeugen gehört – die allerdings kaum zu Wort kamen. Bei der Befragung einer Finanzbeamtin und eines Betriebsprüfers unterbrach Anwalt Wagner immer wieder sowohl die Zeugen als auch Richter Dr. Markus Gralla. Der Anwalt kritisierte Grallas Fragetechnik. Wagner sorgte sich, dass sein Mandant durch eine falsche Befragung der Zeugen vorverurteilt wird. Mehrmals musste die Verhandlung unterbrochen werden, damit das Gericht über Anträge Wagners beraten konnte. Letztlich wurden alle Anträge vom Gericht abgelehnt.

Zum Ende des ersten Prozesstages stellte Wagner Grallas Objektivität in Frage. Beim nächsten Verhandlungstermin am kommenden Mittwoch, 8.30 Uhr, solle geklärt werden, ob der Vorsitzende Richter befangen ist, kündigte Wagner an.

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