Aurich
Prozess: Tritt gegen Schwangere nicht belegt
Ein 24-Jähriger stand vor Gericht, weil er seine schwangere Lebensgefährtin in den Bauch getreten haben soll. Der Angeklagte widersprach dem Vorwurf. Die Richterin glaubte ihm und sprach ihn frei.
Aurich - Ein 24-Jähriger aus Peine wurde am Donnerstag vor dem Amtsgericht von dem Vorwurf freigesprochen, seiner schwangeren Lebensgefährtin in den Bauch getreten zu haben. Auch, dass er sie im Streit geschlagen und ihr einen Hamburger ins Gesicht geworfen hatte, konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Richterin Stellmacher zeigte sich am Ende der Beweisaufnahme „weder von Schuld noch von Unschuld“ des Angeklagten überzeugt. Und dann gilt „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten.
Der 24-Jährige bestritt, seine ehemalige Lebensgefährtin jemals geschlagen oder getreten zu haben. In der gemeinsamen Wohnung in Großefehn sei es zwar durchaus zu Streit gekommen, räumte der Angeklagte ein. Dass er ihr in den Bauch getreten haben soll, wies er jedoch vehement von sich. Sie sei schwanger gewesen und er habe sich auf das Kind gefreut. Niemals würde er einer Frau in den Bauch treten, schon gar nicht einer Schwangeren, versicherte er. Nach starken Blutungen habe sie jedoch eine Fehlgeburt erlitten. Die Frau hingegen beschrieb den Angeklagten als „immer gewalttätig“. Ein Tritt von ihm habe zum Verlust ihres Kindes geführt, erklärte sie. Ihre widersprüchlichen Angaben zu Zeit und Art des Tritts ließen jedoch keinen Zusammenhang erkennen.
Heftiger Streit beendete die Beziehung
Ein heftiger Streit zwischen dem Paar hatte ihre Beziehung letztlich beendet. Er sei ausgeflippt, weil sie einem Freund Fotos von sich geschickt habe, berichtete die Frau. Er habe sie geohrfeigt, dabei sei ein Zahn abgebrochen. Außerdem habe er sie mit Essen beworfen. Nach Darstellung des Angeklagten war es lediglich zu Schubsereien gekommen. „Ich hasse Streit und will nur meine Ruhe“, erklärte er. Weil sie nicht abgelassen habe und immer wieder auf ihn zugekommen sei, habe er sie hart an den Handgelenken gepackt und weggestoßen, sie jedoch nicht geschlagen. Von dem abgebrochenen Zahn habe die Frau ihm bereits zwei Wochen vor dem Streit erzählt.
Staatsanwalt Jan Wilken sah die Schuld des Angeklagten indes bestätigt. Die Zeugin habe keinen Grund, sich die Vorfälle auszudenken und keine übermäßigen Belastungstendenzen gezeigt. Er forderte eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Rechtsanwalt Hans-Georg Balder hielt die Indizien hingegen für nicht ausreichend. So habe die Zeugin den mutmaßlichen Tritt nirgendwo gemeldet. Er forderte, seinen Mandanten freizusprechen. Richterin Stellmacher folgte seinem Antrag. In der Aussage der Zeugin hätten „Details und Schlüssigkeit“ gefehlt, es blieben zu viele Zweifel übrig, begründete sie ihre Entscheidung.