Aurich
Freispruch nach tödlicher Messerattacke in Leer
Das Landgericht in Aurich hat im Prozess um die tödliche Messerattacke Notwehr anerkannt und den Angeklagten freigesprochen. Dieser wird nun für die Untersuchungshaft entschädigt.
Aurich - Mit einem Freispruch ging am Mittwoch der Prozess gegen einen 38-Jährigen zu Ende, der sich seit Juli wegen einer tödlichen Messerattacke auf seinen Arbeitskollegen vor dem Schwurgericht verantworten musste. Wie berichtet, war es im Januar dieses Jahres in einem Restaurant in der Leeraner Innenstadt zwischen zwei Angestellten zum Streit gekommen, in dessen Verlauf der Getötete den Angeklagten mit einer Schere angegriffen hatte. Der Angeklagte hatte sich mit einem Messer zur Wehr gesetzt und dem 42-Jährigen mehrere Stiche versetzt, von denen einer so schwer ausgefallen war, dass dieser kurz darauf verblutet war.
Die Kammer um Richter Bastian Witte folgte bei ihrer Entscheidung im Wesentlichen den Ausführungen des Angeklagten sowie des Geschäftsführers, die einhellig die Notwehrsituation beschrieben hatten. Das Opfer habe den Angeklagten angegriffen und er habe sich verteidigt, sagte Witte. Erster Staatsanwalt Frank Lohmann hatte hingegen neun Jahre Haft wegen Totschlags gefordert. Der 38-Jährige habe die Tötung seines 42-jährigen Kontrahenten billigend in Kauf genommen, indem er mit einem scharfen Küchenmesser zugestochen habe, führte er aus.
Angeklagter bat um ein mildes Urteil
Verteidiger Michael Schmidt hatte keinen konkreten Haftantrag gestellt. Er hielt jedoch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall für denkbar. Er hatte ebenfalls den Aspekt der Notwehr nicht ausschließen wollen. Man wisse keine Details zum Gerangel und im Zweifel gelte „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, begründete er seinen Strafantrag.
In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte um ein mildes Urteil gebeten. Auch er sei Opfer, denn er habe sich gegen den Angriff des Mannes nicht anders wehren können. Er habe ihn nicht töten wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Im Falle einer Anfechtung durch die Staatsanwaltschaft müsste es vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Solange bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß. Er war wenige Stunden nach der Tat festgenommen worden und saß seitdem in Untersuchungshaft. Für diese Zeit sprach ihm die Kammer eine Entschädigung zu.
Illegaler Aufenthalt in Deutschland
Einig waren sich indes alle Beteiligten in der Einschätzung der „äußerst mysteriösen“ Umstände dieses Verfahrens. Sowohl der Angeklagte als auch der Getötete und viele der Zeugen hielten sich illegal in Deutschland auf, einige von ihnen blieben unauffindbar. Viel sei gelogen worden, stellte Staatsanwalt Lohmann fest, man habe „im Matsch gestochert“. Vorsorglich wies er den „häufig vernehmbaren Vorwurf“ zurück, die deutsche Justiz ermittle gegenüber eingewanderten ethnischen Gruppen nicht genügend. Man habe professionell jeden greifbaren Zeugen gehört, aber es sei „alles getan worden, um uns die Arbeit schwer zu machen“. Beispielhaft griff Lohmann die Aussagen des Lokalinhabers heraus, der die Polizei nach der Tat zunächst in die Irre, dann aber doch zum Angeklagten geführt hatte. Auch hatte er den Rekorder, der Videos vom Geschehen hätte aufzeichnen müssen, zunächst entfernt, ihn letztlich aber doch den Ermittlern übergeben. Verwertbare Bilder waren darauf jedoch nicht mehr zu finden.
Verfahren war mehr als ungewöhnlich
In seiner Urteilsbegründung bezeichnete auch der Kammervorsitzende das Verfahren als „mehr als ungewöhnlich“. Besonders der Lokalbesitzer habe eine „schillernde Rolle“ gespielt, dessen Aussageverhalten er als nicht nachvollziehbar bewertete. Vielleicht habe er damit weiteres Stochern der Ermittlungsbehörden von sich abwenden wollen. Die Wahrscheinlichkeit sei ziemlich groß, dass es sich hier auch um „Menschenhandel und Ausbeutung“ handele, vermutete Witte. Die Gründe für die jeweiligen Aussagen seien schwer zu trennen. „Es gibt offenbar andere Personen, die deutlich mehr Macht haben als unser Rechtsstaat“, rechtsstaatlich sei jedoch „alles getan“ worden. Man habe Zeugen nicht vorsorglich bis zur Verhandlung einsperren können. Den Tatverlauf selbst hätten jedoch Angeklagter und Chef einheitlich geschildert, das Opfer habe den Angeklagten angegriffen und in einem „sehr dynamischen Kampfgeschehen“ sei es zum tödlichen Stich gekommen. Der Angeklagte habe nicht rechtswidrig gehandelt. Er habe zwar getötet, sei dafür jedoch nicht zu bestrafen.