Aurich
Mann soll Witwe um Altersrücklagen gebracht haben
Ein 58-Jähriger steht wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Amtsgericht in Aurich. Er soll einer Frau eine längerfristige Partnerschaft in Aussicht gestellt und Geld verlangt haben.
Aurich - Weil er das Vertrauen einer Witwe ausgenutzt und sie um rund 440.000 Euro betrogen haben soll, muss sich ein 58-Jähriger aus dem Kreis Ammerland seit Mittwoch vor dem Auricher Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2013 und 2016 von der Frau unter unterschiedlichen Vorwänden immer wieder Geld erbeten zu haben. Dabei soll er ihr eine längerfristige Partnerschaft in Aussicht gestellt haben. Die heute 74-Jährige hatte ihm nach Auskunft ihrer Söhne nach und nach ihre gesamte Altersversorgung als Darlehen überlassen. Nur 150.000 Euro hatte sie überwiesen, 250.000 Euro will sie dem Angeklagten in kleinen Summen bar übergeben haben. Die eigentlich wohlhabende Frau hatte sich schließlich an ihre Söhne um finanzielle Unterstützung wenden müssen, weil ihr für ihren Lebensunterhalt nichts mehr geblieben war.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Stattdessen verwies die Verteidigung auf dessen Erklärungen, die dieser im Laufe des Ermittlungsverfahrens abgegeben hatte und die in der Verhandlung zu verlesen seien. Fragen dazu würden nicht beantwortet. In den Ausführungen bestreitet der Angeklagte, sich strafbar gemacht zu haben. Er habe die Frau 2010 kennengelernt, zwischen ihnen sei ein freundschaftliches Verhältnis gewachsen. Die Frau habe ihm lediglich 50.000 Euro als Vorschuss für Bauarbeiten auf deren Hof überwiesen sowie ein Darlehen über 100.000 Euro für die Erweiterung seines Geschäfts gewährt. Weitere Zahlungen habe er nicht erhalten. Im Gegenteil habe die Frau selbst in finanziellen Schwierigkeiten gesteckt und habe versucht, sich als möglichst vermögenslos darzustellen, um ausstehenden Regressansprüchen einer Firma, an der sie beteiligt gewesen sei, zu entgehen. Auch habe er keine Partnerschaft vorgetäuscht, weil er verheiratet und Vater von zwei Kindern sei. Bei Begegnungen mit ihnen wären „Lügenmärchen“ aufgeflogen.
Angeklagter gab sich als vermögender Kampfjet-Pilot aus
Die Seniorin berichtete hingegen, sie habe nach dem Tod ihres Mannes nicht allein leben wollen und den Angeklagten 2009 über ein Internetportal kennengelernt. Er habe sich als vermögender Kampfjet-Pilot vorgestellt, sich selbst als „zuverlässig und beständig“ bezeichnet und von sich als ihr Lebensgefährte gesprochen. Dabei habe er „so geschickt gelogen“, es müsse ein „Münchhausen-Syndrom“ vorliegen, lautete ihr Fazit im Rückblick. Immer wieder habe er sie um Geld für neue, gewinnträchtige Unternehmensprojekte und auch für die Anschaffung eines Autos gebeten. Das Darlehen habe er angeblich für die Erweiterung seines gut gehenden Geschäfts benötigt. Er werde ihr die gesamte Summe zurückzahlen, sobald er einen langwierigen Prozess gewonnen habe, wonach ihm 750.000 Euro Schadensersatz zustünden, habe er versichert. Sie sei „absolut vertrauensvoll und gutgläubig“ gewesen, bis 2017 die Ehefrau des Angeklagten das Lügenkonstrukt habe zusammenbrechen lassen. Ihr habe der Angeklagte erklärt, er lebe in Scheidung.
Der Angeklagte habe Bargeld erbeten, weshalb sie 200.000 Euro von ihrem Konto abgehoben und im Schließfach der Bank verwahrt habe, sodass sie bei Bedarf darauf habe zugreifen können. Als Beweis konnte die Frau dem Gericht lediglich ihre Aufzeichnungen in einer Kladde vorlegen. Quittungen habe sie nicht erhalten und Kontoauszüge besäße sie nicht, erklärte sie. Ihre Söhne bestätigten indes die Angaben ihrer Mutter. Sie hätten das Gefühl gehabt, der Angeklagte kümmere sich um ihre Mutter. Man sei nicht von Betrug ausgegangen. Hellhörig seien sie erst geworden, als ihre Mutter sie um Geld gebeten habe. In einem Gespräch mit dem Angeklagten im Jahre 2016 hätten sie von der großen Summe erfahren, die ihre Mutter dem Angeklagten geliehen habe. Dieser habe immer die Bereitschaft gezeigt, das Geld zurückzuzahlen, es habe keine Zweifel gegeben. Er hätte angeblich sogar eine Lebensversicherung zu ihren Gunsten abgeschlossen. Schriftlich habe er sich allerdings nicht verpflichten wollen.
Die Verhandlung wird am Montag, 30. August, ab 11 Uhr vor dem Amtsgericht in Aurich fortgesetzt.