Aurich

Tod in Psychiatrie: Erste Zeugen in Prozess gehört

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 04.08.2021 20:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
In der Psychiatrie des Klinikums Emden kam es zu einem Angriff mit tödlichem Ausgang. Archivfoto: Recke
In der Psychiatrie des Klinikums Emden kam es zu einem Angriff mit tödlichem Ausgang. Archivfoto: Recke
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Vor dem Auricher Landgericht hat die Verhandlung gegen einen 35-Jährigen begonnen. Er soll im Januar einen Mitpatienten im Klinikum Emden so heftig ins Gesicht geschlagen haben, dass dieser verstarb.

Aurich - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Patienten der Psychiatrie des Klinikums Emden wurden am Mittwoch vor dem Auricher Landgericht erste Zeugen gehört. Der 35-jährige Beschuldigte, ein Mitpatient, äußerte sich am ersten Prozesstag noch nicht zur Sache, da der psychiatrische Gutachter noch nicht anwesend war. Das soll aber voraussichtlich an diesem Donnerstag passieren.

Die Staatsanwaltschaft Aurich geht davon aus, dass der Mann aus Rhauderfehn im Januar dieses Jahres einen Mitpatienten mit Schlägen ins Gesicht so schwer verletzt hat, dass dieser später an den Folgen starb. Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass der Beschuldigte die Tat wegen einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und strebt eine Unterbringung in einer Fachklinik an.

Pflegekräfte beschrieben ihn als ruhig und freundlich

Das Pflegepersonal der zuständigen Station des Klinikums Emden beschrieb den 35-jährigen Beschuldigten am ersten Prozesstag als ruhig, freundlich und sehr zurückhaltend. Nie habe man damit gerechnet, dass er „so explodiert in seinen Gefühlen“, schilderten sie als Zeugen vor der Schwurgerichtskammer.

Unmittelbar danach soll er zwei weitere Patienten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ebenfalls schwer verletzt haben. Laut Zeugenaussagen hatte er bereits im Frühjahr 2020 Polizisten bespuckt, als diese für eine Fixierung vom Pflegepersonal der Klinik zu Hilfe gerufen worden waren. Des Weiteren berichteten drei Frauen, im Dezember 2020 in Supermärkten in Rhauderfehn von dem Beschuldigten unsittlich berührt worden zu sein.

Beschuldigter hatte im Kreis Leer in Gottesdiensten für Angst und Schrecken gesorgt

Anders als in üblichen Strafverfahren steht in diesem „Sicherungsverfahren“ die Frage nach einer Unterbringung des psychisch kranken Mannes in einer Fachklinik im Vordergrund. Der 35-Jährige war bereits mehrfach Patient geschlossener Abteilungen, unter anderem, weil er im Landkreis Leer wiederholt Gottesdienste gestört und deren Besucher in Angst und Schrecken versetzt hatte. Darum befand er sich in der Emder Klinik.

Nach dem Angriff im Januar hatte eine Pflegerin das Opfer reglos am Boden liegend in seinem Zimmer gefunden, das er mit dem Beschuldigten geteilt hatte. Der Mann habe über ihm gestanden und ihn mit einer Kleiderstange aus dem Schrank immer wieder an Rücken und Schulter getippt, berichtete sie. Er sei sehr ruhig gewesen und habe erklärt, der Mann sei gestürzt und er habe ihm helfen wollen. Sie habe zunächst an einen Unfall geglaubt. Erst bei näherem Hinsehen habe sie eine Blutlache in Höhe seines Kopfes entdeckt und den Arzt gerufen. Der Beschuldigte sei des Zimmers verwiesen worden. Kurz darauf seien zwei weitere Patienten blutüberströmt und schreiend ins Schwesternzimmer gekommen. Sie hatten den Beschuldigten als Verursacher ihrer Verletzungen benannt.

Zeugen: Beschuldigter fühlte sich von Opfer in Religionsausübung gestört

Es sei durchaus zu Reibereien mit dem Verstorbenen gekommen, weil dieser, hochbetagt, schwer dement, desorientiert und daher ohne Empathie und Distanz gewesen sei. Der Beschuldigte leide unter einem „religiösen Wahn“ und habe sich von dem Senior in der Ausübung seiner Religion mitunter gestört gefühlt.

Aus Sicht der Pflegekräfte sei es ungünstig, akut Erkrankte und Demente in einer Abteilung unterzubringen. Der Verstorbene habe „wirklich sehr, sehr viel Energie“ gehabt, von der sich Mitpatienten bedroht fühlen könnten, berichtete ein Pfleger. Nur schwer habe man eine andere Unterkunft für den Senior finden könnten. Erst am Morgen seines Todes sei er in eine Einrichtung überwiesen worden, aus der er am Nachmittag zurückgebracht worden war, weil man nicht mit ihm umgehen konnte.

Der Prozess wird an diesem Donnerstag ab 9 Uhr fortgesetzt.

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