Brookmerland
Brookmerland: Mehr Schutz für Bäume
In der Samtgemeinde Brookmerland soll mehr für den Schutz von Bäumen getan werden. Die Verwaltung schlägt eine Alternative zur klassischen Satzung vor.
Brookmerland – Alternativ zur klassischen Baumschutzsatzung hat die Verwaltung der Samtgemeinde Brookmerland vorgeschlagen, den Schutz von Bäumen künftig in der Bauleitplanung zu verankern. So könnten Bäume als erhaltenswert klassifiziert werden und dies beispielsweise in Bebauungsplänen eingetragen werden, sagte Brookmerlands stellvertretender Samtgemeindebürgermeister und Bauamtsleiter Jochen Behrends in der jüngsten Bauausschusssitzung.
Hintergrund: In regelmäßigen Abständen kocht die Debatte um den Erlass einer Baumschutzsatzung wieder hoch. Bisher gibt es eine solche Schutzsatzung im Brookmerland nicht, dafür aber immer wieder parteiübergreifend Ankündigungen, sich intensiver für einen besseren Baumschutz im Brookmerland einsetzen zu wollen. Meist wird das Thema dann aktuell, wenn irgendwo im Samtgemeindegebiet auf öffentlichen oder privaten Flächen wieder Bäume gefällt werden.
Schutzstatus nach Stammumfang
Bisher gibt es dagegen kaum eine Handhabe. Mit dem Ziel vorhandene Baumbestände zu sichern, könnte eine Baumschutzsatzung als örtliches Recht erlassen werden, erklärt Behrends. Geregelt würde darin, unter welchen Voraussetzungen Bäume auf privaten Grundstücken beseitigt werden dürfen. Das Fällen wäre damit genehmigungspflichtig. Beispielsweise, wenn der Stamm in einer festgelegten Höhe (häufig ein Meter über dem Erdboden) einen bestimmten Umfang hat. In Emden wurde dieser auf 1,20 Meter festgelegt. In Aurich liegt er bei nur 80 Zentimeter. Der Schutzstatus hängt damit vom Alter der Bäume ab. Je älter der Baum, desto größer sein Stammumfang. Denkbar, so Behrends, sei aber auch, bestimmte Baumarten unter Schutz zu stellen. Obst- und Nadelbäume und schnellwachsende Gehölze würden dabei meist ausgeklammert.
Die Genehmigung zum Fällen eines Baumes müsste beantragt werden. Die Bearbeitung des Antrags, so Behrends, wäre mit Gebühren verbunden. Auch gebe es Fälle, in denen die Beseitigen eines Baumes gerechtfertigt sei, weil beispielsweise von diesem eine Gefahr ausgehe. Auch das sei von Fall zu Fall zu prüfen.
„Bäume mehr als nur Ofenholz“
Für einen höheren Schutz von Bäumen spreche, dass diese zur Klimaregulierung beitragen. Vor allen in stark besiedelten und versiegelten Bereichen komme Bäumen eine besondere ökologische und klimatische Funktion zu. Bäume seien Lebensraum und hätten eine wichtige Funktion für das Orts- und Landschaftsbild. „Bäume sind mehr als nur Ofenholz“, stellte Behrends in der Ausschusssitzung fest.
Den Erlass einer Baumschutzsatzung sah er insgesamt aber problematisch. Man müsse sich bewusst sein, dass diese in Eigentumsrechte eingreife und Baumbesitzern einen hohen Pflegeaufwand zumute.
Zu befürchten sei, dass vor Inkrafttreten einer solchen Satzung noch viele Bäume beseitigt würden, obwohl das im Einzelfall unnötig sei. Auch sei davon auszugehen, so Behrends, dass Bäume vor Erreichen der Genehmigungspflicht gefällt würden. Grundsätzlich bringe eine Baumschutzsatzung einen hohen Verwaltungsaufwand in Form von Genehmigungen, Gebührenrechnungen, Kontrolle und Sanktionen mit sich. Zielführender sei es seiner Ansicht daher, besonders schützenswerte Bäume gemäß Naturschutzrecht unter Schutz zu stellen und die Leute für den Erhalt von Bäumen und Gehölzen zu sensibilisieren.