Aurich

Offener Sonntag: Nur ohne Gewerbegebiete

Heino Hermanns
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Von Heino Hermanns
| 02.08.2021 15:21 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Gut besucht war der Familientag des Kaufmännischen Vereins im vorigen Jahr. Archivfoto: Jan-Michael Heimann
Gut besucht war der Familientag des Kaufmännischen Vereins im vorigen Jahr. Archivfoto: Jan-Michael Heimann
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Der Kaufmännische Verein Aurich würde gerne am 5. September den „Auricher Stadtzauber“ veranstalten. Die Gewerkschaft Verdi steht dem äußerst skeptisch gegenüber.

Aurich - Äußerst skeptisch sieht die Gewerkschaft Verdi den geplanten verkaufsoffenen Sonntag Anfang September. Auf keinen Fall soll es den „Auricher Stadtzauber“ in der Form geben, die der Kaufmännische Verein (KV) sich vorgestellt hat. Das sagt Gewerkschaftssekretär Arne Brix auf ON-Anfrage. „Wir werden dem verkaufsoffenen Sonntag in den Gewerbegebieten auf gar keinen Fall zustimmen.“ Sollte der KV an drei Standorten einen verkaufsoffenen Sonntag zum Familienfest wünschen, müssten die Kaufleute eben drei ihrer vier Sonntage dafür opfern. Überhaupt werde der Anlass eines Kinder- und Familienfests äußerst skeptisch gesehen. Denn was nütze ein Familienfest, wenn alle Elternteile, die im Einzelhandel tätig seine, wegen des verkaufsoffenen Sonntages davon ausgeschlossen seien, fragt Brix.

Das Argument angesichts der Corona-Pandemie, ein solcher verkaufsoffener Sonntag könne der Entzerrung der Besucherströme dienen, lasse er nicht gelten, so Brix. Darauf sei die Gewerkschaft einmal hereingefallen, weil im vorigen Jahr noch keine Erfahrungen mit der Pandemie gemacht worden seien. „Der Umsatz wird aber nur verschoben, nicht zusätzlich an dem Sonntag generiert“, so Brix. Daher seien solche offenen Sonntage überflüssig. Es spiele auch bei der Entscheidung keine Rolle, dass der verkaufsoffene Sonntag zum Familientag im letzten Jahr habe stattfinden können.

Anlass für offenen Sonntag muss Tradition haben

Enge Vorgaben gebe es für die Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages durch die Städte und Gemeinden. Unter anderem müsse der Anlass eine gewisse Tradition in der Stadt haben. Das sei beim Kinder- und Familienfest in Aurich zwar der Fall, so Brix. Allerdings habe dieser Tag immer an einem Donnerstag stattgefunden, nicht an einem Sonntag. „Beantragt worden ist jetzt außerdem ein ‚Auricher Stadtzauber‘.“ Bei einer Suche im Internet habe es für eine solche Veranstaltung nur eine Fundstelle gegeben: Den entsprechenden Artikel in den ON in der vorigen Woche.

„Sollte die Stadt ausreichend Anlass sehen, das Grundgesetz auszusetzen und den verkaufsoffenen Sonntag genehmigen, werden wir das noch juristisch prüfen“, kündigt Brix an. Er spielt damit auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung an, der auch im Grundgesetz weiter Gültigkeit hat: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Je nachdem, was diese Prüfung ergebe, könne auch eine Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 5. September nicht ausgeschlossen werden. Verdi nimmt nur Stellung zu Anträgen, die bei der Stadt eingereicht werden. Daher sagte Brix noch nichts zu möglichen weiteren verkaufsoffenen Sonntagen. Unter anderem plant der KV, am 10. Oktober den Heidemarkt durchzuführen. Auch dann sollen die Geschäfte ihre Türen wieder öffnen dürfen. Für eine Stellungnahme war KV-Vorsitzender Udo Hippen am Montag nicht erreichbar.

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