Aurich

Schnelles Ende im Berufungsprozess um Vergewaltigung

Franziska Otto
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Von Franziska Otto
| 29.07.2021 15:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vor dem Landgericht Aurich zog ein Moormerländer seine Berufung zurück. Er hatte im Jahr 2019 seine damalige Freundin vergewaltigt. Archivfoto: Romuald Banik
Vor dem Landgericht Aurich zog ein Moormerländer seine Berufung zurück. Er hatte im Jahr 2019 seine damalige Freundin vergewaltigt. Archivfoto: Romuald Banik
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Ein Moormerländer hat im Jahr 2019 seine damalige Freundin vergewaltigt. Dafür wurde er vom Amtsgericht Aurich verurteilt. Nun nahm der Berufungsprozess vor dem Landgericht ein schnelles Ende.

Aurich/Leer – Ein Moormerländer zwang seine Freundin im Frühjahr 2019 zum Geschlechtsverkehr, dabei würgte er sie und drohte, sie umzubringen. Dafür wurde er Ende 2020 vom Amtsgericht Aurich wegen Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nun begann vor dem Landgericht Aurich am Donnerstag der Berufungsprozess.

Immer wieder hatte es in der Beziehung des Paares gekriselt, verlas die Vorsitzende Richterin Bröker die Urteilsbegründung von 2020. Trotzdem feierte es gemeinsam mit einem Freund gemeinsam Ende März 2019. Der Moormerländer trank viel Alkohol, seine Freundin blieb nüchtern. Als das Paar allein zu Hause war, kam es zum Streit. Sie regte sich darüber auf, dass er komisch wird, wenn er Alkohol trinkt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Schon früher gab es Gewalt in der Beziehung

Der Streit eskalierte. Der Moormerländer forderte nach Ansicht des Amtsgerichts seine damalige Freundin auf, sich ins Schlafzimmer zu begeben und sich auszuziehen. Sie hatte Angst vor Schlägen, schon früher gab es in der Beziehung Gewalt. Sie ging zwar ins Schlafzimmer, zog sich aber nicht aus.

Der Moormerländer zog ihr die Kleidung aus und vergewaltigte seine Freundin. Er würgte sie. Als sie drohte, ohnmächtig zu werden, sagte sie aus Angst „mach einfach“, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Moormerländer drohte damit sie umzubringen und dass sie den gemeinsamen damals zehn Monate alten Sohn nie wieder sehen wird.

Staatsanwaltschaft und Moormerländer gingen in Berufung

Nachdem der Moormerländer eingeschlafen war, floh seine Freundin zu ihren Eltern. Sie suchte sich eine eigene Wohnung und verbot ihm, den gemeinsamen Sohn zu besuchen, nachdem es zuvor erneut zu heftigen Streitigkeiten gekommen war.

Für seine Taten wurde der Moormerländer 2020 verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, ihrer Ansicht nach sei die Strafe für Tat und Schuld nicht angemessen. Auch der Moormerländer ging in Berufung. Er wolle eine niedrigere Haftstrafe, am besten zur Bewährung, sagte er vor dem Landgericht. Schließlich müsse er Unterhalt für seine Kinder zahlen, das ginge aus dem Gefängnis heraus schlecht. Außerdem würden sich seine Schulden nur noch anhäufen.

Richterin sah für Angeklagten keine Chance auf milderes Urteil

Die Vorsitzende Richterin Bröker sah für den Angeklagten nur wenig Erfolgschance vor Gericht. Alleine für die sogenannte einfache Vergewaltigung mit Gewaltandrohung sei eine Mindeststrafe von zwei Jahren Haft vorgesehen. Und seine Taten „gehen wesentlich darüber hinaus“, sagte Bröker.

Das Urteil des Amtsgerichts halte sie für recht ordentlich, sagte Bröker. Sie riet deswegen sowohl Staatsanwaltschaft als auch dem Angeklagten, die Berufung zurückzuziehen. „Ob jetzt zwei Jahre und neun Monate oder zwei Jahre und elf Monate macht für alle Beteiligten den Kohl auch nicht fett“, sagte sie.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft kamen dem Rat der Vorsitzenden Richterin nach und zogen ihre Berufungen zurück.

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