Aurich

Steuerhinterziehung: Angeklagter stand „mit dem Rücken zur Wand“

Marco Lindenbeck
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Von Marco Lindenbeck
| 25.02.2021 16:02 Uhr | 0 Kommentare
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51-Jähriger führte als Geschäftsführer verschiedener Firmen knapp 292 000 Euro an der Steuer vorbei – heraus kam eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Strafmildernd wirkte sich die Redseligkeit des Angeklagten aus.

Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten
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