Aurich

Osterfeuer im Kreis Aurich dürfen am 24. Oktober lodern

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 16.09.2020 16:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Viele Ostfriesen waren im April traurig über den Verzicht auf ihre heißgeliebten Brauchtumsfeuer. Nun haben sich die Bürgermeister und die Kreisspitze auf einen Nachholtermin festgelegt. Doch es gibt strenge Vorgaben, was Uhrzeit und Besucher angeht.

Aurich. Jetzt steht es fest: Die Osterfeuer im Landkreis Aurich dürfen am Sonnabend, 24. Oktober, nachgeholt werden. Das haben die Bürgermeister der Städte und Gemeinden am Mittwoch bei einem Treffen mit der Landkreisspitze in Ihlow festgelegt. Wie der Landkreis mitteilte, dürfen die Brauchtumsfeuer in einem Zeitfenster zwischen 10 und 17 Uhr angezündet werden.

Landrat Olaf Meinen und der Krummhörner Bürgermeister Frank Baumann als Sprecher der Kommunen, zeigten sich zufrieden mit der erzielten Einigung. Es sei gut, einen zentralen Nachholtermin gefunden zu haben, betonten beide. Die Brauchtumsfeuer müssen bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden. Die Veranstaltungen finden unter den dann geltenden Corona-Bedingungen statt, wie sie in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen geregelt werden.

Maximal zehn Personen erlaubt

Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als zehn Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen. Das Feuer muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden.

Der Landkreis weist zudem darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke, Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial strikt verboten. Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Brennmaterial als Versteck nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.

In Leer und Emden dürfen Feuer schon Anfang Oktober lodern

Wie berichtet hatte man sich im Nachbar-Landkreis Leer und der Stadt Emden bereits auf Termine geeinigt. Im Kreis Leer dürfen die Osterfeuer am 3. und 4. Oktober abgebrannt werden, in Emden am 3. Oktober.

Möglich wurde die Verlegung der Osterfeuer durch einen Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 2. April, der den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, einmalig und unter strengen Auflagen für die Veranstalter das Brauchtumsfeuer auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

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