Rostock (dpa)

Aus Wut die eigenen Eltern getötet - 39-jähriger gesteht

Jakob Spalteholz, dpa
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Von Jakob Spalteholz, dpa
| 30.06.2020 17:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Die Mutter wollte, dass ihr arbeitsloser Sohn endlich auszieht. Am Silvestermorgen stieg eine mörderische Wut in dem 39-Jährigen auf. Er tötete beide Eltern, wie er jetzt im Landgericht Rostock gestand.

Aus Wut hat ein 39-Jähriger am Silvestermorgen 2019 in Rostock seine Eltern umgebracht - das gestand der arbeitslose Fleischer beim Prozessauftakt. Dieses Gefühl habe er schon häufiger in seinem Leben verspürt, sagte der Mann im Landgericht Rostock.

Seine Mutter habe ihn häufig erniedrigt, sein Vater oft geschlagen. Die Staatsanwaltschaft hat den 39-jährigen wegen Mordes am Vater und wegen Totschlags der Mutter angeklagt. Laut Anklage hat der Sohn mit einem Hammer auf seinen schlafenden Vater eingeschlagen und dann 21 Mal auf ihn eingestochen. Danach habe er seine Mutter mit 41 Stichen getötet. Die Opfer waren 62 und 61 Jahre alt. Einen konkreten Anlass für die Tat habe es nicht gegeben, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Allerdings habe er auf Drängen seiner Mutter zum 1. Januar 2020 ausziehen wollen. Er habe bereits drei Umzugskartons gepackt gehabt, sei aber noch ohne neue Unterkunft gewesen.

Einer seiner Brüder hatte der Polizei als Zeuge berichtet, die Eltern hätten dem Sohn ein Ultimatum gestellt. Falls er sich nicht um eine Arbeit kümmere, wollten sie ihn demnach nicht mehr in ihrer Wohnung dulden. Nach Ansicht des Bruders könnte ein Streit über das Ultimatum konkreter Anlass für die Tötung der Eltern gewesen sein.

Der Angeklagte bestritt indes ein solches Ultimatum. Der 39-Jährige hatte seit 2016 wieder bei seinen Eltern im Rostocker Stadtteil Dierkow gewohnt. Er konnte sich am Dienstag nicht an alle Details der Tat erinnern. Danach habe er in der Wohnung noch etwa drei Stunden lang Bier getrunken, bevor er in den Morgenstunden zu einer Polizeistation ging. Dort berichtete der Mann, dass er gerade seine Eltern getötet habe. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Gericht wies zu Beginn des Prozesses darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen zweifachen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in Frage kommen könne. In diesem Fall könnte eine lebenslange Haftstrafe nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Rostocker Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, mit dem Urteil wird Anfang August gerechnet.

© dpa-infocom, dpa:200630-99-623106/2

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