Berlin (dpa)

Nächste Etappe beim Mindestlohn: Klarheit über Anpassung

| 30.06.2020 05:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Artikel hören:
Artikel teilen:

Der gesetzliche Mindestlohn soll zumindest eine feste Untergrenze gegen Preisdumping auf dem Arbeitsmarkt einziehen. Jetzt steht das nächste Update an. Welches Signal kommt da inmitten der Corona-Krise?

Rund fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohns in Deutschland bekommen Arbeitnehmer und die Wirtschaft Klarheit über die nächste Anpassung zum 1. Januar 2021.

Die zuständige unabhängige Kommission legt dazu heute ihre Empfehlung vor. Die Gewerkschaften hatten zuletzt erneut eine spürbare Anhebung der allgemeinen Lohnuntergrenze gefordert, die derzeit bei 9,35 Euro pro Stunde liegt. Die Arbeitgeber warnen angesichts der Belastungen vieler Unternehmen in der Corona-Krise vor zu großen Erhöhungen.

Nach mehreren Boomjahren wird die Mindestlohn-Empfehlung auch mit Blick auf den wirtschaftlichen Einbruch wegen der Pandemie mit Spannung erwartet. Grundsätzlich orientiert sich die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft an der zurückliegenden Entwicklung der Tariflöhne. In einer „Gesamtabwägung“ zusammengebracht werden sollen laut gesetzlicher Vorgabe dann der Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und das große Ziel, Beschäftigung nicht zu gefährden. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, was genau in die Berechnung einbezogen wird.

Der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit Blick auf dieses Verfahren: „Jetzt, in Zeiten der ersten Wirtschaftskrise seit Einführung, wird sich zeigen, wie krisensicher das Ganze ist.“ Umso mehr gelte es, die Unabhängigkeit der Kommission zu verteidigen. Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte indes dem RND: „Der Mindestlohn muss deutlich steigen. Wir brauchen mindestens 12 Euro in der Stunde.“ Aktuell sei es „ein Armutslohn, von dem man nicht anständig leben kann und der zu millionenfacher Altersarmut führt“.

Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns per Verordnung umsetzen. Sie richtet sich dabei in der Regel nach dem Vorschlag der Kommission. Der gesetzliche Mindestlohn war zum 1. Januar 2015 mit einem Betrag von 8,50 Euro eingeführt worden. Zuletzt hatte es eine Anhebung in zwei Stufen gegeben: auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf die jetzigen 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Die Ausgangsbasis der Berechnung für die nächste Etappe soll aber bei 9,29 Euro liegen, wie die Kommission schon angekündigt hatte. Denn bei der vorigen Anhebung war ein Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst bereits eingerechnet worden, der nun wieder herausfallen soll. Wie nah der künftige Mindestlohn der Marke von 10 Euro kommen könnte, muss sich zeigen. Eine maßgebliche Rechengrundlage sind Daten des Statistischen Bundesamtes zu den Tariferhöhungen der vergangenen beiden Jahre. Im Februar war bekanntgeworden, dass 2021 auf dieser Basis - rein rechnerisch - 9,82 Euro erreicht werden könnten.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Daneben gibt es in mehreren Branchen Mindestlöhne, die über der Lohnuntergrenze liegen.

© dpa-infocom, dpa:200630-99-612242/2

Ähnliche Artikel