Aurich

Stadt: Rasenmäher-Ruhezeiten einhalten

| 06.05.2018 08:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Die Stadt Aurich weist darauf hin, dass ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden darf. Der Lärm führe oft zu Streit, heißt es weiter.

Aurich. Für die Gartensaison hat die Stadt Aurich ihre Einwohner zu mehr Rücksicht bei der Pflege des Grüns aufgefordert. Gerade Rasenmähen führe wegen des damit verbundenen Lärms oft zum Streit.

Die Stadt weist in einer Mitteilung darauf hin, dass laut Verordnung ein Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden darf.

Für einige andere motorisierte Gartengeräte wie Laubbläser und Laubsammler oder Graskantenschneider/Grastrimmer und Freischneider gelten noch weitere eingeschränkte Nutzungszeiten. Diese Geräte dürfen nur werktags in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. Diese Verbote gelten nicht für Pflegearbeiten in öffentlichen Anlagen und für Geräte im land- und forstwirtschaftlichen Einsatz.

Obwohl der Gesetzgeber das Rasenmähen in der Mittagspause nicht verbietet, bittet die Stadt Aurich ihre Bürger darum, in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht zu mähen. Um gewisse Ruhezeiten zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erlassen.

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