Ostfriesland
Vogelgrippe erreicht Kreis Aurich: Geflügel muss in Stall

Nun hat die Vogelgrippe auch den Kreis Aurich erreicht. Die Folge: Ab Sonnabend darf Geflügel nicht mehr aus dem Stall gelassen werden. Für einige Haltungen aber gibt es Ausnahmen.
Ostfriesland. Die Vogelgrippe hat den Landkreis Aurich erreicht. Bis Donnerstag gab es drei bestätigte Fälle, in denen das Virus bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, teilte der Landkreis Aurich mit. Daher hat die Behörde eine Aufstallpflicht angeordnet: Ab Sonnabend muss das Geflügel zum Schutz vor den Virus im Stall bleiben. Auch Hobby-Geflügelhalter dürfen ab dann ihre Tiere nicht mehr aus den Ställen lassen. Eine ähnliche Verfügung gilt ab Sonnabend für die Stadt Emden. Auch dort gilt das Vogelgrippevirus als nachgewiesen.
Neben den bestätigten Fällen gibt es knapp zehn weitere Fälle von Wildvögeln mit Hinweisen auf die Vogelgrippe. Diese wurden an der Küstenlinie des Landkreises und in Emden gefunden“, berichtet der Kreisveterinär Dr. Georg Ackermann. Die daraufhin entnommenen Proben wurden an das Veterinärinstitut in Oldenburg geschickt.
Keine Gefahr für Menschen
Eine Gefahr für den Menschen geht laut Einschätzung der Experten nicht von dem Vogelgrippevirus aus. Dennoch sollen tote oder lebende Tiere nicht von angefasst oder eingesammelt werden, so der Landkreis in einer Mitteilung.
Ausnahmen von der Aufstallungspflicht sind aber für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten möglich, so das Landwirtschaftsministerium. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe – beispielsweise, weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist – können erteilt werden.
Virus bislang bei drei Wildvögeln nachgewiesen
Neben der Haltung im Stall dürfen die Tiere auch in Schutzvorrichtungen untergebracht werden, die gegen Wildvogeleintrag von den Seiten und von oben geschützt ist. Das teilte der Zweckverband Veterinärämter Jade-Weser mit. Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen, heißt es in einer Mitteilung.
Bislang ist in Niedersachsen bei drei Wildvögeln – zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch – das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden.
Appell: Kranke Tiere in Ruhe lassen
Wichtig sei, so der Verband weiter, sich offensichtlich kranken, aber noch lebenden Tieren nicht zu nähern. Denn dies bedeute viel Stress für die Vögel. Stattdessen sollten sie in Ruhe gelassen werden – auch wenn sie sterben. Hunde und Katzen sollten von kranken Tieren ferngehalten werden. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe, hieß es.
Noch gilt die Aufstallpflicht nicht in ganz Niedersachsen, sondern nur in ausgewählten Regionen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sagte: „Ich weiß, was das für eine schwierige Aufgabe ist, das Freilandgeflügel einzustallen. Aber wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können.“ Durch das dynamische Geschehen in anderen Küstenländern sei man alarmiert. Sie verwies auf die zwingende Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.