Norderney
Wegen Corona: Maskenpflicht im Hafen von Norderney

Der Kreis Aurich zieht die Notbremse: Im Hafen von Norderney gilt Maskenpflicht. Anders sei ein Schutz vor Corona im Gedränge vor Abfahrt oder Ankunft von Fähren nicht zu gewährleisten. Die Regelung ist aber vorerst befristet.
Norderney. Ab sofort gilt Maskenpflicht im Hafen von Norderney. Die Schutzmasken müssen am Anleger der Reederei Norden-Frisia AG und im erweiterten Bereich der Bushaltestellen getragen werden, teilte der Landkreis Aurich mit. Eine entsprechende Verfügung habe er erlassen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 1. November 2020. Verstöße gegen die Maskenpflicht stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Hintergrund der Verfügung: Zwingender Ansteuerungspunkt für alle Gäste, die mit der Personenfähre Norderney erreichen, ist der Hafen. Unter Beachtung der derzeit geltenden Regelungen zur Einschränkung der Verbreitung des Coronavirus in der Öffentlichkeit ist es dort nur schwierig möglich, sich unter Wahrung der gebotenen Mindestabstände von 1,5 Metern zu bewegen. Durch die hohe Anzahl von touristischen Gästen herrscht in den oben genannten Bereichen zu den hauptsächlichen Ankunft- und Abfahrtzeiten der Fähren ein dichtes Gedränge, das dazu führt, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Kapazität der Personenfähren beträgt je nach Typ 1000 bis 1600 Personen. Aus diesem Grunde ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung geboten.