Aurich
Physiotherapie: Eine ärztliche Verordnung reicht

Das Coronavirus verändert den Alltag der Physiotherapie-Praxen im Landkreis Aurich. Neue Vorschriften sorgten für Verwirrung bei Therapeuten und Patienten. Das Land hat jetzt Klarheit geschaffen.
Aurich. Wenn Nicole Stürenburg morgens ihre Praxis für Physiotherapie in Aurich öffnet, ist alles anders als gewohnt. Das Coronavirus hat ihren Alltag umgekrempelt. Zahlreiche Handgriffe sind dazugekommen. Sie dienen dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter. Langsam kommt Routine rein. Der Betrieb läuft trotz strengerer Vorschriften weiter - wie auch bei den anderen Physiotherapeuten im Landkreis Aurich.

„Wir machen eigentlich alles anders“, sagt Nicole Stürenburg. Im Wartebereich wartet niemand mehr, alle Patienten gehen direkt in den Behandlungsraum. Bänke, Türklinken, Griffe, Flächen: Alles wird vor jeder Behandlung desinfiziert. Handhygiene ist wichtiger denn je. Bei einigen Behandlungen tragen die Therapeuten einen Mundschutz – grundsätzlich auch bei Hausbesuchen, die weiterhin abgehalten werden. Wann immer Abstand zu den Patienten möglich ist, wird dieser eingehalten.
Patienten brauchen keine zusätzliche Bescheinigung
Die Physiotherapeuten gehören zu den Dienstleistern in Niedersachsen, die grundsätzlich weiter praktizieren dürfen. Doch welche Behandlungen dürfen durchgeführt werden und welche nicht? Zum Teil mit heißer Nadel gestrickte Verfügungen sorgen derzeit für Verwirrung - bei den Therapeuten und den Patienten. Einerseits verbietet das Land den Betrieb von Physiotherapie-Praxen grundsätzlich, schränkt dieses Verbot aber im gleichen Zuge deutlich ein: Sei eine Behandlung durch eine ärztliche Bescheinigung als unaufschiebbar erklärt worden, dürfe sie durchgeführt werden.
Nur: Was ist mit dieser „ärztlichen Bescheinigung“ gemeint? Die Pressestelle des zuständigen Ministeriums präzisiert das. „Bei vorhandenen Rezepten bzw. laufenden Maßnahmen sollte der Physiotherapeut über die Notwendigkeit aufgrund seines Fachwissens selbst entscheiden bzw. sich im Zweifelsfall noch einmal an den verordnenden Arzt wenden“, teilte sie auf Nachfrage mit. Auch der Deutsche Verband für Physiotherapie hakte wegen der unklaren Formulierung nach. Und teilte seinen Mitgliedern jetzt mit: Hat der Patient eine ärztliche Verordnung, kann der Physiotherapeut die Behandlung durchführen – so wie bisher auch. Eine wie auch immer geartete zusätzliche Bescheinigung ist demnach nicht nötig.
„Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst“
Viele Patienten sagen in diesen Tagen schon von sich aus Behandlungen ab, berichtet Therapeutin Nicole Stürenburg. Auch die Praxis selbst nehme eine Bewertung vor: „Wir sortieren Risikogruppen, wann immer es geht, aus. Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst.“ Das Risiko werde anhand des Alters und der bekannten Vorerkrankungen bewertet. Alte und kranke Menschen sind nach Ansicht von Fachleuten am stärksten von Covid-19-Symptomen betroffen.
Nicole Stürenburg hat einen Rat, der für alle Patienten von Physiotherapeuten gelten kann: Im Zweifelsfall sollte bei der Praxis angerufen werden. Gemeinsam könne dann besprochen werden, ob der Besuch notwendig ist oder nicht.
Die Ausnahmesituation durch das Coronavirus wird wohl noch eine ganze Weile bestehen bleiben. In den Praxen im Landkreis Aurich hat sie schon jetzt ungewöhnliche Maßnahmen beschert. „Wir haben je einen Behälter für die unbenutzten und die benutzten Kugelschreiber“, sagt Nicole Stürenburg. Sicherheit geht nun einmal vor.