Bad Bentheim/Aurich

Henni Krabbe: Zoff um Wahlplakate geht weiter

Aiko Recke
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Von Aiko Recke
| 18.04.2019 16:15 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Die Auricher Kreisrätin Henni Krabbe will in der Grafschaft Bentheim Landrätin werden. Doch im Wahlkampf fühlt sich die 52-Jährige von den dortigen Behörden gegängelt. Nun zieht Krabbe vor Gericht.

Bad Bentheim/Aurich. Der Zoff um Wahlplakate der Auricher Kreisrätin Henni Krabbe, die in der Grafschaft Bentheim bei der Landratswahl am 26. Mai kandidiert, geht in die nächste Runde. Wie Krabbes Pressesprecher am Donnerstag mitteilte, hat die Stadt Bad Bentheim zwar ihren Beschluss zurück genommen, dass Kandidaten keine Plakate in der Stadt aufhängen dürfen. Doch gleichzeitig gelte die neue Genehmigung nur für Plakate in der Größe DIN A 1. Krabbe aber setzt nach eigenen Angaben nur die größeren DIN A 0-Plakate ein.

Krabbe freut sich nun zwar über die grundsätzliche Entscheidung der Stadtverwaltung. „Nach Einschaltung meines Rechtsanwaltes hat die Stadt freundlicherweise eingesehen, dass sie mit der Beschneidung der freien Meinungsäußerung eine falsche Entscheidung getroffen hat. Das ist ein Sieg für alle unabhängigen Kandidaten, für die ich Vorreiterin sein möchte“, so Krabbe.

„Eingeschränkte Genehmigung ist Affront“

Doch „die eingeschränkte Genehmigung mit der neuen Plakatgröße, die für mich einen Neudruck erfordern würde, empfinde ich als Affront.“ Daher hat Krabbes Rechtsanwalt nach ihren Angaben am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung erhoben. „Die Stadt Bad Bentheim zwingt mich leider zu diesem juristischen Schritt, den ich gern vermieden hätte“, so Krabbe. „Ich hätte lieber eine gütliche Einigung durch Gespräche.“

Zur Erinnerung: Krabbe hatte die Stadtverwaltung Bad Bentheim kritisiert, weil diese am 10. April alle Wahlplakate der unabhängigen Landratskandidatin entfernt hatte. Die Stadt verwies auf die nicht bindende Absprache zwischen den Parteien, dass nur die Plakatträger im Wahlkampf erlaubt seien.

Krabbe war aus CDU ausgetreten

Nach Ansicht von Krabbe ist Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen aber als freie Meinungsäußerung in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiert. Demnach wäre es verfassungswidrig, Plakatwerbung zu untersagen. „Demokratische Wahl bedeutet immer Auswahl. Gerade für unabhängige Kandidaten ist es wichtig, die eigene Person und die vertretenen Positionen bekannt zu machen. Wir machen unseren eigenen Wahlkampf und haben uns im Kontakt zu den Bürgern stets an die gesetzlichen Regeln gehalten“, so Krabbe.

Wie berichtet war die 52-jährige Krabbe im Februar nach nur gut einem Jahr Mitgliedschaft aus der CDU ausgetreten. Sie hatte sich Hoffnungen gemacht, von der Bentheimer CDU als Landratskandidatin nominiert zu werden. Doch die Partei entschied sich im November für den parteilosen Ersten Kreisrat Uwe Fietzek. Nachdem Krabbe dann ihre Kandidatur als unabhängige Bewerberin erklärt hatte, forderte CDU-Kreischef Reinhold Hilbers, der auch niedersächsischer Finanzminister ist, ihren Parteiaustritt.

Krabbe ist bis Anfang 2020 als Kreisrätin in Aurich gewählt, hatte aber Streit mit der hiesigen Kreisspitze um Harm-Uwe Weber und Dr. Frank Puchert. Ob die 52-Jährige im Fall einer Wahlniederlage in Aurich weitermachen will, ließ sie bisher offen. Sie will sich aktuell voll auf ihre Kandidatur in Bentheim konzentrieren.

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