Aurich/Rechtsupweg
Landgericht Aurich: Richter ist nicht befangen
Im Kindesmissbrauchsprozess gegen einen früheren Rechtsupweger hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich am Dienstag einen Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen einen Richter zurückgewiesen. Es gab eine weitere Verzögerung.
Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit ON+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden