Glücksspiel in Aurich 1000 Euro illegal gewonnen – Amtsgericht spricht Zocker frei
Ein 31-Jähriger aus Aurich hatte an einem illegalen Glücksspiel teilgenommen – und gewann 1000 Euro. Warum das Amtsgericht ihn nicht bestrafte.
Aurich - Ein 31-jähriger Mann aus Aurich hat bei einem illegalen Glücksspiel im vergangenen November 1000 Euro gewonnen. Weil er an dem Spiel teilnahm, wurde er von der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Aurich angeklagt. Er habe von der Illegalität gewusst, hieß es in der Anklage. Dadurch habe er sich strafbar gemacht. Das Gericht sprach den Mann jedoch frei. Er habe den illegalen Betrieb der Automaten als Laie nicht erkennen können und somit nicht vorsätzlich gehandelt.
Der Mann, der nach einem kürzlichen Jobverlust von sozialen Hilfen lebt, gestand seine Teilnahme. Er zeigte dem Vorsitzenden Richter Meyer auf einer Karte sogar, an welchen Automaten er gespielt hatte. Er sei bereits häufiger in Spielotheken gewesen, sagte der Angeklagte. Etwa zweimal im Monat habe er in der Vergangenheit fünf bis zehn Euro dort eingesetzt, „weil ich nicht so ein großes Einkommen habe“. Durch das Glücksspiel wollte er seine finanzielle Situation verbessern. Dass die Automaten, mit Ausnahme eines Geräts, illegal waren, habe er nicht gewusst. Nachdem die Polizei ihn aus dem Auto auf dem Parkplatz geholt hatte, sei er offen mit der Sache umgegangen, sagte der Mann. „Ich hätte ja auch behaupten können, dass das mein Geld ist. Mir war nicht klar, dass es illegal war.“
Zeuge unterstützt Aussage des Angeklagten
Als Zeuge war ein Polizeibeamter geladen. Er war am 8. November 2024 für den „Erstangriff“ auf die Spielothek zuständig, sagte der Mann. In der Nacht waren mehr als 400 Einsatzkräfte an 22 Orten zeitgleich in der Stadt Emden und den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund und Friesland im Clan-Milieu im Einsatz, wie diese Redaktion damals berichtete. Ziel der großangelegten Operation war die Bekämpfung illegalen Glücksspiels.
In der Spielothek habe er zunächst sechs Personen angetroffen, berichtete der Polizeibeamte. Von ihnen habe allerdings niemand gespielt. Wie der Angeklagte mit in das Geschehen hineingezogen wurde, wisse er nicht. Dieser war während des Einsatzes nicht in den Räumen. Entlastend waren die Erklärungen des Polizisten. Es sei nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen, dass die Automaten illegal waren. Er selbst habe genau hinschauen müssen. Die Einrichtung in dem Kasino sei ebenfalls typisch gewesen. Selbst für jemanden mit Erfahrung sei es nicht einfach gewesen, durch einfaches Hinschauen illegale Aktivitäten zu erkennen.
Staatsanwalt nicht von Schuld überzeugt
Basierend auf den Aussagen des Angeklagten, der offen mit der Situation umging, und denen des Polizisten, forderte der Staatsanwalt im Plädoyer den Freispruch des Mannes und den Einzug des Gewinns. Es gebe keine Anhaltspunkte, die den Vorsatz begründen würden, an einem illegalen Glücksspiel teilzunehmen. Dieser Einschätzung schloss sich das Gericht am Ende an. Trotz des Freispruchs wird der Mann den Gewinn aber nicht wiedersehen.