Friedland  16-Jährige getötet: Warum der Iraker trotz Abschiebeanordnung noch in Deutschland war

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 05.09.2025 07:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein 31 Jahre alter Iraker steht im Verdacht, die Jugendliche am 11. August am Bahnhof Friedland gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben. Foto: dpa/Swen Pförtner
Ein 31 Jahre alter Iraker steht im Verdacht, die Jugendliche am 11. August am Bahnhof Friedland gegen einen durchfahrenden Güterzug gestoßen zu haben. Foto: dpa/Swen Pförtner
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Nach dem Tod einer 16-Jährigen im Kreis Göttingen wird das Vorgehen der Behörden bei der Abschiebung des tatverdächtigen Irakers aufgearbeitet. Nach der Aussprache im Innenausschuss zeigt sich: Die Tragödie hätte verhindert werden können. Schon zuvor fiel er durch Exhibitionismus auf.

Der tragische Fall der am Bahnhof Friedland (Kreis Göttingen) getöteten 16-Jährigen beschäftigt die Landespolitik. Im Zentrum steht die Frage, warum ein dringend tatverdächtiger 31-jähriger Iraker überhaupt noch in Deutschland ist, obwohl seit März eine vollstreckbare Abschiebeanordnung nach Litauen vorlag.

Nach mehrstündiger Unterrichtung im Innenausschuss des Landtags am Donnerstag ist für die CDU-Opposition die Sache klar: „Wir haben es hier mit einem Behörden-Wirrwarr zu tun, in dem Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hin- und hergeschoben werden“, so Carina Hermann, Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion. Alexander Saade (SPD) dagegen sagt, Polizei, Landesaufnahmebehörde (LAB-Ni) und Gerichte hätten „gut gearbeitet“.

Landespolizeipräsident Axel Brockmann, Susanne Graf, Leiterin der Abteilung Migration im Innenministerium, und Ilva Gelmke (Justizministerium) legen chronologisch dar, wie sich die Behörden mit dem Iraker und dessen Abschiebung befasst haben. Muhammad A. reist am 13. August 2022 erstmals nach Deutschland ein. Er stellt einen Asylantrag, wird am 23. August 2022 im Ankunftszentrum Bad Fallingbostel aufgenommen und am 30. September nach Oldenburg verlegt. Einen Monat später kommt er in den Landkreis Northeim.

Es stellt sich heraus, dass der Mann über Litauen eingereist ist. Das Bundesamt BAMF lehnt daher den Asylantrag ab und ordnet die Abschiebung nach Litauen an. Nach dem „Dublin-Verfahren“ ist das EU-Land zuständig, in das der Asylbewerber zuerst eingereist ist.

Dagegen wehrt sich Muhammad A. rechtlich. Das Verwaltungsgericht Göttingen stoppt zunächst die Abschiebung, weil das Verfahren in Litauen „systemische Mängel“ aufweise, weist aber am 10. Februar 2025 die Klage ab. Im März wird das Urteil rechtskräftig, Muhammad A. könnte abgeschoben werden, doch er ist nicht aufzufinden.

Erst am 21. April meldet er sich wieder im Lager Friedland. Er erklärt, er sei aus dem Irak eingereist und will erneut Asyl beantragen. Der Iraker muss allerdings im Juli eine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA Hannover verbüßen, weil er im April 2024 eine exhibitionistische Handlung verübt hat. In einer Einrichtung in Einbeck hatte Mohammad A. seinen Arm um eine Beschäftigte gelegt, seine Hose geöffnet und seinen Penis in die Hand genommen.

Die Landesaufnahmebehörde beantragt eine „Überstellungshaft“, um Mohammad A. nach Litauen abschieben zu können; doch das Amtsgericht Hannover lehnt den Antrag als „nicht genügend ab“, um den Haftgrund mit der erheblichen Fluchtgefahr zu begründen. Vier Tage hätte die Landesaufnahmebehörde Zeit gehabt, um weitere Unterlagen beizubringen. Die Behörde habe „alle Tatsachen vorgetragen, die eine Haft hätten begründen können“, so Graf im Ausschuss.

An der Entscheidung des Gerichts habe das nichts geändert. Von einer Beschwerde sei abgesehen worden, da diese von der Behörde als nicht erfolgversprechend betrachtet wurde. Am 20. Juli wird Mohammad A. aus der JVA entlassen. Am 11. August soll er die 16-jährige Liana vor den Güterzug gestoßen haben.

Gelmke berichtet im Ausschuss, dass bei dem Beschuldigten in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Ein Gutachten zur Schuldfähigkeit liege noch nicht vor. Auch am Tattag sei er psychisch auffällig gewesen. Gegen den Iraker wurde ein „Unterbringungsbefehl“ erlassen; er sitzt aktuell in einer psychiatrischen Klinik ein.

SPD und Grüne verwahren sich nach der Anhörung im Ausschuss gegen „vorschnelle Schlüsse“. Die Landesregierung müsse ganz generell den Umgang mit psychisch Erkrankten diskutieren, so Michael Lühmann (Grüne). Stephan Bothe (AfD) kritisiert die aus seiner Sicht unzureichende juristische Kompetenz bei der Aufnahmebehörde und fordert den Rücktritt des Präsidenten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen, Klaus Dierker.

Laut Graf prüfen Innen- und Justizministerium, welche zusätzlichen Voraussetzungen oder Darlegungen erforderlich sind, um den Haftgrund der Fluchtgefahr zu begründen. Zudem soll ein entsprechender „Musterhaftantrag“ den Ausländerbehörden künftig die Arbeit erleichtern. Carina Hermann (CDU) verweist auf „schwerwiegende Fehler in den behördlichen Abläufen“. Die parlamentarische Aufarbeitung ende nicht mit der Ausschusssitzung an diesem Donnerstag.

Dieser Text erschien zuerst auf dem Nachrichtenportal „NWZ Online“.

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