Freispruch für Ehepaar  Fahrlässige Brandstiftung ließ sich nicht nachweisen

Christiane Norda
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Von Christiane Norda
| 20.08.2025 14:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Frau entzündet ein Teelicht. Bei dem vor dem Amtsgericht Aurich verhandelten Fall ließ sich letztlich nicht klären, ob brennende Teelichter den Hausbrand verursacht hatten – oder nicht. Foto: DPA
Ein Frau entzündet ein Teelicht. Bei dem vor dem Amtsgericht Aurich verhandelten Fall ließ sich letztlich nicht klären, ob brennende Teelichter den Hausbrand verursacht hatten – oder nicht. Foto: DPA
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Ein Ehepaar aus Aurich wehrte sich gegen einen Strafbefehl. Der Richter warnte zunächst noch vor den Risiken einer Verhandlung. Dann machte selbst die Anklage einen Rückzieher.

Aurich - Von dem Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung ist am Montag, 18. August, vor dem Amtsgericht Aurich ein Ehepaar freigesprochen worden. Erfolgreich hatten sich die Eheleute aus Aurich gegen einen entsprechenden Strafbefehl gewehrt. Mit dem wurden sie jeweils verwarnt und zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro (60 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt, die zur Bewährung ausgeschrieben worden war. Laut Staatsanwaltschaft sollten die Angeklagten vor dem Verlassen ihres Hauses brennende Teelichter nicht gelöscht und damit ein Feuer ausgelöst haben. Das Feuer soll sich dann schnell über das ganze Haus sowie das angrenzende Reihenhaus ausgebreitet haben. Ein Brandsachverständiger hatte die Kerzen zunächst als Quelle des Feuers lokalisiert. In der Verhandlung konnte er jedoch auch einen technischen Defekt nicht ausschließen.

Erleichtert nahmen die Angeklagten das Urteil zur Kenntnis, denn für sie ging es um viel. Geduldig hatte Richter Meyer zu Beginn der Verhandlung mögliche Konsequenzen ihres Einspruchs erläutert und dessen Rücknahme in den Raum gestellt. In jedem Fall hätten sie bei einer Verurteilung nach durchgeführter Hauptverhandlung mit einer deutlich höheren Geldstrafe zu rechnen, als in dem Strafbefehl ausgewiesen. Auch stellte Meyer etwaige Regressforderungen in Aussicht, mit denen die Angeklagten zu rechnen hätten. Angesichts ihres hohen eigenen Schadens habe man eine Verwarnung ausgesprochen und die Geldstrafe recht moderat und zur Bewährung an- und ausgesetzt. Die Angeklagten bestanden jedoch darauf, die Hauptverhandlung durchzuführen. Sie waren sich sicher, das Haus nicht mit brennenden Kerzen verlassen zu haben.

E-Zigarette oder Teelichter – das war die Frage

Die Angeklagten räumten zwar ein, Kerzen in Küche, Flur und Wohnzimmer entzündet zu haben. Jedoch seien diese lange erloschen gewesen, bevor sie das Haus verlassen hätten. Sie habe sich noch über die besonders kurze Brenndauer geärgert, die auf der Verpackung der Kerzen vermerkt gewesen sei, erklärte die 35-jährige Frau. Der 34-jährige Mann bestritt ebenfalls, dass die Kerzen noch gebrannt hätten, als sie gegangen seien. Als Sicherheitsbeauftragter seiner Firma wäre ihm dieser Gefahrenherd ganz sicher nicht entgangen und er hätte sie gelöscht. Eine Zeugin hatte jedoch durchs Fenster auf dem Küchentisch eine brennende Kerze gesehen.

Das Feuer war am Martinitag letzten Jahres ausgebrochen. Mit seinen drei Kindern hatte sich das Ehepaar am frühen Abend zum Singen in der Nachbarschaft auf den Weg gemacht. Dafür habe er seinen Arbeitsrucksack geleert und den Inhalt auf ein Regal im Flur gelegt, darunter auch eine längst vergessene E-Zigarette, berichtete der Angeklagte. Die habe er bereits seit Längerem mit sich getragen, wobei sie Stößen ungeschützt ausgesetzt gewesen sei. Auf der anderen Seite des Regals hätten zwei erloschene Teelichter gestanden. Beim Verlassen des Hauses hätten sie einen merkwürdigen Geruch nach Böllern oder Feuerwerk wahrgenommen. Schon nach einer halben Stunde hätten sie aus Richtung ihres Hauses Feuerwehrlärm vernommen. Für das Feuer hatte er keine Erklärung.

„Ganz erhebliche Verunreinigung des Tatorts“

Zwei Frauen hatten den Brand entdeckt und die Feuerwehr alarmiert. Eine Zeugin berichtete, sie habe durchs Küchenfenster nach den Bewohnern des Hauses gesucht und dabei die brennende Kerze gesehen. Im Flur habe sich ein Hund aufgehalten. Um ihn zu befreien, habe eine Passantin eine Scheibe eingeschlagen.

Als ein Sachverständiger den Brandort fünf Tage nach dem Feuer untersucht hatte, war die Brandstelle bereits größtenteils geräumt gewesen. Auch von Überresten einer E-Zigarette hatte der Experte keine Spuren mehr gefunden. Darum hatte er als einzigen Brandherd zunächst die Teelichter im Flur identifiziert. In der Verhandlung konnte er die Zigarette indes als Brandherd nicht ausschließen. „Eine defekte E-Zigarette geht relativ zügig in Brand“, stellte er fest.

Weil sich am Ende die Beweise als weniger eindeutig erwiesen als sie zunächst den Anschein hatten, forderte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, die Angeklagten freizusprechen. Richter Meyer folgte seinem Antrag. Angesichts der „ganz erheblichen Verunreinigung des Tatorts“ ließen sich die Kerzen nicht mit der erforderlichen Sicherheit als Auslöser des Brandes beweisen, hieß es in der Urteilsbegründung.

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