Freispruch für Ehepaar Fahrlässige Brandstiftung ließ sich nicht nachweisen


Ein Frau entzündet ein Teelicht. Bei dem vor dem Amtsgericht Aurich verhandelten Fall ließ sich letztlich nicht klären, ob brennende Teelichter den Hausbrand verursacht hatten – oder nicht. Foto: DPA
Ein Ehepaar aus Aurich wehrte sich gegen einen Strafbefehl. Der Richter warnte zunächst noch vor den Risiken einer Verhandlung. Dann machte selbst die Anklage einen Rückzieher.
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